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Ratgeber: So sichern Sie sich das Kinderkrankengeld in Berlin!

Herbstzeit bedeutet Erkältungszeit – erfahren Sie, wie Eltern in Berlin dank des Kinderkrankengeldes finanzielle Einbußen vermeiden können, während sie sich um ihre kleinen Patienten kümmern, und was Sie dringend darüber wissen müssen!

Berlin (dpa/tmn) – Wenn die Nasen laufen und die Hustenattacken beginnen, heißt es für viele Eltern: Flexibel bleiben! Die Herbstzeit bringt nicht nur bunte Blätter, sondern auch die gefürchteten Kinderkrankheiten. Doch keine Panik! Das Kinderkrankengeld steht bereit und bietet eine finanzielle Sicherheitsnetze, damit Eltern bei der Betreuung ihrer kleinen Patienten nicht ins Straucheln geraten. Aber wer hat überhaupt Anspruch darauf? Und wie lange kann man das Geld bekommen? Zwei Expertinnen klären auf!

Die Rettung für Eltern in Not

Was genau ist dieses Kinderkrankengeld, fragen sich viele? Das Kinderkrankengeld, ein Begriff, der den meisten Eltern vertraut ist, wird von den Krankenkassen als eine Art Absicherung angeboten. Wenn Ihr Kind krank ist und Sie zur Betreuung nicht zur Arbeit gehen können, greift diese Entgeltersatzleistung. So bleiben Eltern finanziell über Wasser, wenn sie sich um ihre kranken Sprösslinge kümmern müssen.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Kinderkrankengeld in der Regel satte 90 Prozent des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils beträgt. In besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten, kann dieser Betrag sogar auf 100 Prozent steigen. So wird das finanzielle Polster etwas dicker!

Wer hat die Möglichkeit zur Beantragung?

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der kleine Patient muss noch unter zwölf Jahren alt sein! Bei Kindern mit Behinderung oder Unterstützungbedarf gibt es jedoch keine Altersgrenze – hier ist alles etwas flexibler.

Wie und wann wird das Geld ausgezahlt?

Doch wann bekommt man dieses Geld? „Das Kinderkrankengeld wird nur gezahlt, wenn tatsächlich ein Verdienstausfall durch die Betreuung eines kranken Kindes entsteht und keine andere Person im Haushalt einspringen kann“, sagt Heinevetter. Wenn der Arbeitgeber den Lohn kürzt, weil das Kind plötzlich aus der Kita abgeholt werden muss, bleibt der Anspruch ebenfalls bestehen.

Als Beweis für die Krankheit des Kindes benötigt man ein ärztliches Attest, das vom Kinderarzt ausgestellt wird. Dieses Dokument muss dann an die Krankenkasse des betreuenden Elternteils geschickt werden. Neu ist, dass Eltern auch dann Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie zusammen mit dem Kind ins Krankenhaus müssen – in diesem Fall für die gesamte Dauer des Aufenthalts!

Und wie viele Tage kann man sich denn nun nehmen? Für 2024 und 2025 haben gesetzlich krankenversicherte Eltern pro Kind Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld. Alleinerziehende dürfen sogar bis zu 30 Tage geltend machen! Bei mehreren Kindern und für Alleinerziehende kann das schnell summieren, aber im besten Fall ist dies eine Ermäßigungsoption im stressigen Alltag.

Communicatio ist Schlüssel: Der Umgang mit Stress im Job

Wenn ein Kind krank ist, müssen oft die Kollegen einspringen – das kann zu Spannungen führen. Nancy Meckert, Beraterin für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, rät dringend dazu, offen zu kommunizieren. „Teilen Sie Ihre Situation und Ihre Gefühle mit, das schafft Verständnis“, sagt sie. Dies ist hilfreich, da viele Eltern ein unangenehmes Gefühl haben, wenn andere für sie einspringen müssen.

Die Harmonie im Team ist entscheidend! Gespräche über gegenseitige Unterstützung können den Druck mindern. „Es ist wichtig, eine Balance zwischen Geben und Nehmen zu finden“, rät Meckert. So können alle im Team ein wenig mehr Verständnis füreinander aufbringen, was die stressigen Situationen für alle Beteiligten erleichtert.

NAG Redaktion

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