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Revolution im Berliner Gefängnis: Transgender-Rechte in der JVA!

In Berlin sind derzeit sieben Justizvollzugsanstalten (JVA) in Betrieb, darunter sechs für Männer und eine für Frauen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 9.543 Gefangene und Verwahrte in diesen Einrichtungen untergebracht. Angesichts wiederholter Vorfälle hat der Senat auf die Bedürfnisse von Transpersonen reagiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation getroffen.

Besonders hervorzuheben ist, dass in den JVA Anpassungen der Beschilderung an Zelltüren vorgenommen wurden. Diese sind nun mit geschlechtsneutralen Schildern versehen, die „Belegt“ oder „Nicht belegt“ anzeigen. Transfrauen finden auch in der JVA Tegel, einem Männergefängnis, Aufnahme. Für die Unterbringung von trans-, inter- oder nicht-binären Personen wird ein standardisierter Handlungsleitfaden genutzt, der die Beteiligung von Experten und die Berücksichtigung der betroffenen Personen einschließt.

Änderungen und Herausforderungen im Justizvollzug

Der Umgang mit Anträgen auf getrenntgeschlechtliche Unterbringung erfolgt im Einzelfall, wobei Aspekte wie die Persönlichkeit, Bedürfnisse, Vollzugsziele und die Sicherheit der Gefangenen einbezogen werden. Diskriminierende Äußerungen innerhalb des Justizvollzugs werden nicht geduldet. Trotz dieser Maßnahmen stellt der Senat fest, dass die Fallzahlen von trans-, inter- und nicht-binären Personen im Justizvollzug nach wie vor niedrig sind und sieht keinen Anlass, die gesetzlich geregelte Aufteilung nach biologischem Geschlecht zu ändern, wie Berlin Live berichtete.

In einer breiteren Diskussion über die Unterbringung von trans* Personen in Justizvollzugsanstalten wird deutlich, dass es in vielen Bundesländern an klaren gesetzlichen Regelungen mangelt. Dies wird als verfassungsrechtliche Notwendigkeit hervorgehoben, angesichts des Grundrechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Aktuelle Vorfälle, wie der Fall einer Neonaziperson, die ihren Geschlechtseintrag vor der Verurteilung änderte, haben die Debatte neu belebt.

Die bestehenden Trennungsgrundsätze im Strafvollzug, die Männer und Frauen getrennt halten, wurden als verfassungswidrig eingestuft. Obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Anpassung der Gesetze an diese Vorgaben gefordert hat, bleiben Fortschritte in diesem Bereich weitgehend aus. Es ist eine Reform des Trennungsgrundsatzes notwendig, um verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wie Verfassungsblog ausführlich darlegt.