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Spandau entlastet Gastronomen: Keine Sondernutzungsgebühren bis Ende 2024!

Spandau hebt rückwirkend bis Ende 2024 die Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Veranstalter auf, um die von der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg schwer getroffene Branche zu unterstützen und das wirtschaftliche sowie kulturelle Leben im Bezirk zu revitalisieren!

Spandau greift der Gastronomie und den Veranstaltern unter die Arme! In einer kühnen Entscheidung hat das Bezirksamt beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen, Events und Warenausstellungen zu erlassen – und das rückwirkend vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024! Ein echter Paukenschlag, der vor allem den Branchen zugutekommt, die unter der Corona-Pandemie und der wirtschaftlichen Hitze des Ukraine-Kriegs stark gelitten haben.

Bezirksbürgermeister Frank Bewig setzt ein klares Zeichen:
„Unsere Gastronomen und Veranstalter sind das Herz von Spandau! In krisengeplagten Zeiten müssen wir ihnen beistehen und sie unterstützen. Der Erlass der Gebühren gibt ihnen Luft zum Atmen und hilft, sich neu zu erfinden.“

Ein Rettungsanker für betroffene Branchen!

Baustadtrat Thorsten Schatz hebt hervor, dass die Gastro- und Veranstaltungslandschaft in den letzten Jahren immens belastet wurde. „Umsatzeinbrüche und die immensen wirtschaftlichen Konsequenzen aus dem Ukraine-Konflikt legen einen Druck auf diese Sektoren, den wir nicht ignorieren können“, sagt er. „Der Senat hat klar erkannt, dass es im öffentlichen Interesse ist, hier aktiv zu werden. Und nun folgt Spandau dem Beispiel!“

Wer jetzt betroffen ist? Gastronomiebetriebe, die Außenflächen für ihre Gäste nutzen, Gewerbetreibende, die ihre Waren auf öffentlichen Straßen präsentieren, sowie Veranstalter von Straßenfesten sind die großen Gewinner dieser Entscheidung. Sogar Veranstaltungen in unseren geliebten Parks sind von diesem Erlass betroffen! Deshalb winkt nicht nur eine finanzielle Erleichterung, sondern auch eine Stärkung traditionsreicher Events wie das Spandauer Altstadtfest und den Weihnachtsmarkt – essentielle Höhepunkte für die Kultur und Wirtschaft im Bezirk.

So läuft’s!

Die betroffenen Unternehmen haben bis zum 18. Oktober 2024 Zeit, ihren formlosen Antrag auf Erstattung beim Straßen- und Grünflächenamt Spandau einzureichen – schnell sein lohnt sich! Bei der Antragstellung muss nur die Bankverbindung angegeben werden. Dieser Schritt könnte für viele eine Wendung zum Besseren bedeuten. Ein langer Schatten von finanziellen Belastungen wird durch diesen mutigen Schritt aufgelöst!

NAG Redaktion

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