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Verkehrskontrollen und Einbrüche: Polizei berichtet aus Bernau!

Die Polizei führten am 20. Januar 2025 auf der BAB 11 in Richtung Berlin, Anschlussstelle Bernau Nord, eine Verkehrskontrolle durch. Dabei haben sie einen Verdacht auf fehlenden Versicherungsschutz für einen Pkw festgestellt. Die Fahrerin muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten, und ihre Weiterfahrt wurde untersagt, wie bernau-live.de berichtete.

Am 19. Januar 2025 kam es in der Steinfurter Straße in Marienwerder zu einem Einbruch in ein Nebengelass. Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt und entwendeten ein Pedelec, wobei ein Sachschaden von etwa 500 Euro entstand. Die Kriminalpolizei hat bereits die Ermittlungen aufgenommen.

In Zepernick (Panketal) wurde ebenfalls am 19. Januar 2025 in eine Wohnung eingebrochen. Die Täter drangen gewaltsam ein und durchwühlten die Räume. Zeugen bemerkten die Täter beim Weglaufen. Der vorläufige Sachschaden beläuft sich auf ca. 500 Euro, und die Ermittlungen werden ebenfalls durch die Kriminalpolizei übernommen.

Weitere Vorfälle und rechtliche Rahmenbedingungen

Bereits am 18. Januar 2025 kam es auf der B158 zwischen Tiefensee und Werneuchen zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Pkw mit einem Lkw kollidierte. Zwei Insassen des Pkw wurden verletzt, und der Pkw-Fahrer drohte dem Lkw-Fahrer während der Unfallaufnahme. Es besteht Verdacht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, da der Fahrer einen ausländischen Führerschein hatte. Die Polizei musste die Situation beruhigen und hat auch hier Ermittlungen eingeleitet.

Ein weiterer Einbruch ereignete sich in Blumberg in der Nacht von Freitag auf Samstag. Unbekannte Täter schnitten ein Loch in den Zaun und hebelten ein Fenster auf, um Werkzeuge und Baumaterialien zu stehlen, die zur Abholung bereitgelegt waren. Ein Nachbar sprach die Täter an, die daraufhin ohne Beute flüchteten. Die Kriminalpolizei der Polizeiinspektion Barnim hat auch hier die Ermittlungen aufgenommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass in Deutschland gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht. Ein Verstoß kann mit Geldstrafe oder im schwerwiegenden Fall sogar mit Haft bestraft werden. Der Straftatbestand liegt vor, wenn ein Fahrzeughalter mit seinem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist oder die Nutzung erlaubt, ohne dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Details hierzu können auch auf anwalt.de nachgelesen werden.