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Biberabschuss im Oberallgäu gestoppt: Richter geben Naturschutz recht!

Ein dramatisches Urteil hat das Verwaltungsgericht Augsburg gefällt: Der geplante Biberabschuss im Oberallgäu wurde gestoppt! Am Freitag, dem 8. November 2024, gaben die Richter dem Eilantrag des Bund Naturschutz statt und setzten die umstrittene Allgemeinverfügung des Landratsamtes außer Kraft. Diese Verfügung erlaubte es, vom 1. September bis 15. März unter bestimmten Bedingungen Biber zu fangen und zu töten, um die erheblichen Schäden, die die Tiere verursacht hatten, zu beheben, wie das Wochenblatt berichtete.

Die Hintergründe sind alarmierend: Die Biber haben massive Schäden an Infrastruktur und Landwirtschaft verursacht. So musste die Bahnstrecke zwischen Sonthofen und Oberstdorf aufwendig repariert werden, nachdem ein Bahndamm unterhöhlt wurde. Auch Straßen und landwirtschaftliche Flächen sind betroffen, und im Frühjahr 2024 brach sogar ein Traktor in eine Biberröhre ein. Die Trinkwasserversorgung des Zweckverbands Fernwasserversorgung Oberes Allgäu war ebenfalls gefährdet. Das Landratsamt berichtete, dass der Landkreis mittlerweile nahezu flächendeckend von den Nagetieren besiedelt ist.

Rechtsstreit um die Allgemeinverfügung

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es im Eilverfahren erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung gebe. Besonders kritisierten sie, dass das Landratsamt die erforderliche Mitwirkung des Bund Naturschutz nicht einbezogen hatte. Diese Mitwirkung ist gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, es handelt sich um Bagatellfälle. Die Richter prüften nicht einmal mehr, ob die weiteren rechtlichen Fragen zur Allgemeinverfügung noch entscheidungserheblich sind.

Das Landratsamt Oberallgäu hat nun die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, äußerte sich erfreut über das Urteil: „Jetzt haben wir die Zeit, damit sich Bund Naturschutz und Landratsamt gemeinsam an einen Tisch setzen können, um nach sachgerechten und rechtskonformen Lösungen für die auftretenden Probleme zu suchen.“

Überraschung über das Vorgehen des Landratsamtes

Der Rechtsanwalt des Bund Naturschutz, Dr. Eric Weiser-Saulin, zeigte sich verwundert über die Vorgehensweise des Landratsamtes. Laut den übermittelten Behördenakten hätten weder die Deutsche Bahn noch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden jemals die Allgemeinverfügung gefordert oder angeregt. Das Gericht bestätigte, dass, wie in den Vorjahren, Einzelgenehmigungen für den Abschuss von Bibern ausreichen, um die Gefahren zu minimieren, wie die Allgäuer Zeitung berichtete.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein wichtiger Schritt im Kampf um den Schutz der Natur und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Umgang mit Wildtieren regeln. Die kommenden Wochen könnten entscheidend dafür sein, wie die Konflikte zwischen Naturschutz und Infrastrukturentwicklung im Oberallgäu gelöst werden.

NAG Redaktion

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