
Im Landkreis Barnim erhalten Bürgerinnen und Bürger aktuell keine Rechnungen für Rettungseinsätze. Dies wurde vom Landkreis bestätigt, der betont, dass bereits intensive Gespräche mit dem Land sowie den Krankenkassen geführt werden, um eine langfristige Lösung zu finden. Der Hintergrund dieser Situation ist die Kündigung der bisherigen Vereinbarung zur Kosten-Leistungs-Rechnung durch die Krankenkassen im Jahr 2023, die zuvor Grundlage für die Ermittlung der Gebühren für den Rettungsdienst war.
Die Krankenkassen haben angekündigt, die Kosten künftig nur noch auf Basis von Festbeträgen zu zahlen, die jedoch nicht ausreichen, um die tatsächlichen Aufwendungen zu decken. In einigen anderen Landkreisen erhalten Patientinnen und Patienten bereits Rechnungen für die Differenzkosten. Im Landkreis Barnim ist dies allerdings momentan nicht vorgesehen. Landrat Daniel Kurth hat betont, dass die Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen dürfen. Das Ziel ist, dass Menschen in Notsituationen nicht aus Angst vor hohen Kosten zögern, den Notruf zu wählen. Daher wird der Landkreis vorerst keine Rechnungen verschicken und bedauert, dass die aktuelle Diskussion und die mediale Berichterstattung zu Verunsicherung führen.
Streit um Kosten für Rettungseinsätze in Brandenburg
Die Situation im Landkreis Barnim steht im Kontext eines breiteren Streits zwischen Krankenkassen und mehreren brandenburgischen Landkreisen. Laut Berichten könnte es ab dem 1. Januar 2025 für Patient*innen in einigen Landkreisen, darunter auch Barnim, notwendig werden, bis zu 654 Euro für Rettungseinsätze zu bezahlen. Betroffene Landkreise sind unter anderem Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark.
Der Streit dreht sich um die Frage der Kostenübernahme für Rettungseinsätze. Während die Landkreise die Kosten pro Einsatz festlegen, betrachten die Krankenkassen diese als unwirtschaftlich und haben eigene, niedrigere Beträge kalkuliert. Die Krankenkassen bieten 794,91 Euro pro Einsatz an, obgleich die tatsächlichen Kosten bis zu 1449 Euro betragen können. Sollten keine Einigung erzielt werden, müssen die Bürger*innen die Differenz selbst tragen. Ein unabhängiges Rechtsgutachten hat neun Landkreisen bescheinigt, dass die Kosten der Rettungswageneinsätze nicht zu beanstanden sind, jedoch bleiben die Kosten für Leerfahrten, wenn kein Patient transportiert wird, umstritten.
Um diesen Konflikt zu lösen, werden drei mögliche Lösungen angestrebt: eine gerichtliche Klärung, eine Einigung zwischen Landkreisen und Krankenkassen auf eine neue Kostenrechnung oder die Annahme der Kalkulation durch die Landkreise, die die Krankenkassen fordern. Während der Landkreis Barnim momentan keine Rechnungen verschickt, bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickeln wird, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Änderungen ab Januar 2025.
Weitere Informationen finden Sie bei Barnim Aktuell und nd aktuell.