Cottbus

Mordprozess im Fall Guben: Urteil gegen Stiefvater am Mittwoch erwartet

Ein tragischer Vorfall ereignete sich im vergangenen Jahr in Guben, wo ein 14-jähriges Mädchen tödlich verletzt wurde. Der angeklagte Stiefvater des Mädchens steht im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Heute, am 19. März 2025, wird im Landgericht Cottbus um 10:00 Uhr das Urteil gegen den 44-jährigen Stiefvater erwartet. Nach Informationen von n-tv wird das Urteil voraussichtlich öffentlich sein, jedoch könnte die Urteilsbegründung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

Die Staatsanwaltschaft erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen den Angeklagten, der das Mädchen mit einem Messer getötet haben soll. Berichten zufolge starb das Mädchen an einer Schnittwunde im Halsbereich. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie eine anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. In der Verteidigung wird hingegen ein Antrag auf eine Verurteilung wegen Totschlags gestellt; der Angeklagte wird als nicht schuldfähig betrachtet. Auch in dieser Richtung wird eine Unterbringung in der Psychiatrie gefordert, wie der Tagesspiegel berichtete.

Details zum Vorfall und zur Festnahme

Der Mann, ein deutscher Staatsbürger, wurde unter bemerkenswerten Umständen festgenommen, als er die Polizisten während der Festnahme bedrohte. Um die Situation zu entschärfen, setzten die Beamten eine Elektroschockpistole (Taser) ein. Seit diesem Vorfall befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat in dem laufenden Prozess die Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit thematisiert.