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Drohmails schocken Schulen in Brandenburg an der Havel – Unterricht fällt aus!

In Brandenburg an der Havel haben Schulen erneut Drohmails erhalten. Am Donnerstag, dem 16. Januar 2025, wurde bekannt, dass mehrere Schulen in der Region mit Drohungen per E-Mail konfrontiert wurden, was zur Absage des Unterrichts führte. Laut maz-online.de bestätigte die Polizeidirektion West den Eingang dieser Drohschreiben, doch die Polizei geht nicht von einer ernsthaften Gefährdungslage aus.

Betroffene Einrichtungen sind unter anderem die Grundschule am Krugpark und die Nicolaischule. Letztere gab um 8 Uhr Entwarnung. Die Nicolai-Oberschule informierte über ihre Webseite, dass der Unterricht ausfällt, jedoch später ebenfalls Entwarnung gab. Für den 17. Januar 2025 ist die Wiederaufnahme des Unterrichts geplant. Lehrkräfte wurden gebeten, Aufgaben über eine App zur Verfügung zu stellen. Bereits am 13. Januar 2025 hatten zwei Grundschulen, die Frederic-Joliot-Curie-Schule und die Gebrüder-Grimm-Grundschule, Bombendrohungen per E-Mail erhalten. Auch hier wurde keine ernsthafte Bedrohung festgestellt, sodass der Unterricht ohne Einschränkungen starten konnte. In diesem Zusammenhang wurde eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Störung des öffentlichen Friedens aufgenommen.

Ermittlungen und ähnliche Vorfälle

Wie rbb24.de berichtete, erhielt eine Vielzahl von Schulen in Brandenburg am Montagmorgen Bombendrohungen per E-Mail, darunter 13 in Brandenburg an der Havel sowie zwei in Potsdam und eine in Kleinmachnow. Die Polizei nahm die Drohungen ernst, gab im Laufe des Tages jedoch Entwarnung, nachdem keine Gefahrenlage festgestellt werden konnte. Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen den Absender der E-Mails eingeleitet, die alle einen identischen Inhalt aufwiesen und über angebliche Sprengsätze in den Schulen informierten. Die Schulleitungen informierten umgehend die Polizei sowie das zuständige Schulamt.

In den meisten Fällen konnte der Unterricht und die Betreuung der Schüler aufrechterhalten werden; einige Schulen ermöglichten es jedoch Eltern, ihre Kinder abzuholen. Aufgrund dieser Vorfälle wurde festgestellt, dass in der Vorwoche ähnliche Drohungen gegen mehrere Berliner Schulen ausgesprochen wurden. Auch in Hamburg wurden am Montag Drohmails an Schulen gemeldet, bei denen keine verdächtigen Gegenstände oder Personen gefunden werden konnten. Es ist zu beachten, dass Drohungen gegen Bildungseinrichtungen als Störung des öffentlichen Friedens gelten und mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden können, wobei die Kosten für Polizeieinsätze den Verfassern der Drohungen in Rechnung gestellt werden können.