
Dirk-Henner Wellershoff strebt eine dritte Amtszeit an und blickt dabei auf seine vorherige Amtszeit zurück. Diese war geprägt von einem entschiedenen Kampf gegen grüne Minister und deren Jagdgesetze. Wellershoff freut sich über den Ausgang der Landtagswahl, bei der die Grünen nicht in den Landtag eingezogen sind. In der Zusammenarbeit mit Hanka Mittelstädt und Gregor Beyer im Jagdbereich sieht er positive Entwicklungen, trotz finanzieller Einschränkungen, die den Austausch zwischen dem Ministerium und dem Jagdverband betreffen. Der Jagdverband verzichtet auf öffentliche Gelder und finanziert sich ausschließlich über Jagdabgaben.
Ein zentrales Thema in der aktuellen Diskussion sind die geplanten Änderungen des Jagdgesetzes. Wellershoff erkennt andere Probleme als prioritär an und fordert klare Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Sommerschonzeiten, die im Landesjagdbeirat besprochen werden sollen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Wunsch, die Nutria ins Jagdrecht zurückzuführen, während er die staatlichen Jäger und deren entstehenden Kosten kritisch hinterfragt. Außerdem wird die Mindestgröße von Eigenjagden thematisiert, wobei Wellershoff 75 Hektar als Kompromiss bevorzugt.
Aktuelle Veränderungen im Jagdrecht
Eine wichtige Maßnahme zur Regulierung der Jagdausübung in Brandenburg ist das Inkrafttreten der Änderungen der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes (BbgJagdDV) am 1. Juni 2024. Diese Änderungen erlauben die Erlegung von Waschbären und Marderhunden mit Nachtsichttechnik, die zuvor nur für Schwarzwild gestattet war. Allerdings bleibt die Verwendung von Nachtsichttechnik bei anderen Raub- und Schalenwildarten weiterhin verboten. Dabei wird klargestellt, dass sofort tötende Fanggeräte, wie Schwanenhals oder Eiabzugseisen, unzulässig sind, während unversehrt fangende Fallen wie Kastenfallen weiterhin erlaubt bleiben.
Das Jagdrecht wurde zudem dahingehend angepasst, dass Nutria und Bisam aus dem Katalog der Wildarten fallen und somit nicht mehr dem Jagdrecht unterliegen. Die Jagd auf diese Arten ist für Jäger unzulässig; stattdessen dürfen Beauftragte der Wasser-, Boden- und Deichverbände diese Tiere fangen und töten. Weitere Regelungen betreffen die Jagdzeiten für verschiedene Wildtiere und die Evaluierung der Auswirkungen der Jagdruhe auf Wildschadensfälle, die bis Ende 2027 vorgesehen ist. Die Jagdzeit für Rabenkrähen, Nebelkrähen und Elstern ist vom 1. September bis 31. Januar festgelegt, während die Jagd auf Blässgänse nur als Vergrämungsmaßnahme an gewerblichen Teichwirtschaften zulässig ist, wie ljv-berlin.de berichtet. Diese Änderungen entfalten ihre volle Wirkung ab dem Jagdjahr 2025/26.
Wellershoff denkt an die zukünftigen Aufgaben des Jagdverbands, zu denen die erfolgreiche Umsetzung von Projekten wie einer neuen Vereinssoftware und einer App gehören. Der Widerstand gegen den DJV wächst, und Wellershoff sieht einen begrenzten Mehrwert in der DJV-Mitgliedschaft. Dennoch konnte die Mitgliederzahl des Verbands von 8.000 auf 11.000 gesteigert werden. Gut aufgenommene Verjüngungsmaßnahmen sollten auch zur Akzeptanz im Verband beitragen, wobei er die Unterrepräsentation von Jägerinnen anspricht, die in bestimmten Bereichen sichtbar ist.