BarnimFrankfurt (Oder)

Mutter springt nach Sohn von Brücke: Gericht weist Klage ab!

Mutter springt hinter ihrem Sohn von der Seebrücke in Zinnowitz und verletzt sich schwer, doch das Gericht weist ihre Schadenersatzforderung von 35.000 Euro gegen die Gemeinde ab – die Brücke sei ausreichend sicher!

Ein schockierender Vorfall auf Usedom, der die Gemüter erhitzt! Eine Mutter aus Barnim sprang einem kleinen Kind hinterher, das von der Seebrücke gefallen war, doch diese mutige Tat endete für sie in einer heart-breaking Niederlage vor Gericht!

Vor mehr als drei Jahren geschah das Unglück, als der zweijährige Sohn der Frau auf einer Seebrücke mit seinem Spieltrieb in die Tiefe stürzte. Die Mutter, 34 Jahre alt, versuchte verzweifelt, ihren kleinen Jungen zu retten und verletzte sich dabei selbst. Sie fordert nun über 35.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Gemeinde Zinnowitz – doch ihr Wunsch wurde in einem verheerenden Urteil abgewiesen.

Gericht weist Klage ab!

Das Landgericht Stralsund erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass die Seebrücke den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entspricht und dass es nicht die Aufgabe der Gemeinde sei, alle abnormalen Sturzmöglichkeiten, selbst beim Spielen von Kleinkindern, auszuschließen. Die Richter machten deutlich: Eltern sollten ihre Kinder im Blick haben, und die Gefahr des Herunterfallens sei allgemein bekannt.

Im Moment des Unglücks wollte die Mutter lediglich ein Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne machen, als der kleine Junge plötzlich rücklings durch das Geländer fiel. Trotz der dramatischen Szene blieb der Gewinner des Unfalls, der Junge, erstaunlicherweise unverletzt! Die Mutter hingegen brach sich beim Sprung aus etwa fünf Metern Höhe ins Wasser das Sprunggelenk und kämpft seitdem mit den Folgen der Verletzung.

Die Seebrücke: Alt, aber stabil!

Diese über 30 Jahre alte Seebrücke, ein Wahrzeichen des Nordostens, erfüllt die notwendigen Bauvorschriften und wurde als sicher befunden. Es liegt auf der Hand, dass in der Vergangenheit schon viele Kinder in der Umgebung spielen durften, ohne in Gefahr zu geraten. Die Richter betonen, dass die Brücke nicht mit einem Spielplatz zu vergleichen ist, wo andere Sicherheitsstandards gelten.

Jetzt muss die Mutter, die auf Physiotherapie angewiesen ist und längere Zeit arbeitsunfähig war, auch noch die Gerichtskosten tragen! Ein richtiger Dolchstoß für eine Frau, die nur das Beste für ihren Sohn wollte. Das Urteil des Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen!

Dieser tragische Vorfall hat das Potenzial, lange Schatten auf die Sicherheit von Spielplätzen und Freizeitbereichen zu werfen. Auch die Seebrücke bleibt im Fokus, nachdem diese Tragödie immer wieder in den Medien thematisiert wird: Was können wir tun, um so etwas in Zukunft zu verhindern? Und wer trägt letztlich die Verantwortung? Dieses Urteil wirft sicherlich einige Fragen auf!

NAG Redaktion

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