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Gifhorn im Seuchenschutz: So stoppt der Landkreis Maul- und Klauenseuche!

Der Landkreis Gifhorn ist aktiv geworden, um einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) zu verhindern. Diese Maßnahmen sind notwendig, da Anfang 2025 ein MKS-Ausbruch in Brandenburg bekannt wurde, der die Ämter alarmierte. Nach aktuellen Informationen haben radikale Seuchentilgungsmaßnahmen bislang eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindert. Auch in der Slowakei und Ungarn sind bereits weitere MKS-Ausbrüche registriert worden, was die Gefahr eines Eintrages des MKS-Virus in den Landkreis Gifhorn erheblich erhöht.

Alle Tierhalter im Landkreis werden an ihre Mitwirkungspflicht erinnert, da Biosicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungen von entscheidender Bedeutung sind, insbesondere für Hobbyhaltungen mit ab einem Tier. Empfängliche Tierarten umfassen alle Paarhufer. Über kontaminiertes Futter können Schweine infiziert werden, während Kühe das Virus über Viruspartikel in der Luft aufnehmen können. Es ist bekannt, dass infizierte Tiere große Mengen des Virus über Speichel und Atemluft abgeben.

Biosicherheitsmaßnahmen und ihre Bedeutung

Der Landkreis betont, dass effektiver Schutz nur durch die strikte Einhaltung der Seuchenpräventionsregeln gewährleistet werden kann. Der zuständige Tierseuchenausschuss stellt Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen auf der Internetseite der Tierseuchenkasse zur Verfügung. Dr. Martens erläutert zudem eine Reihe von Maßnahmen, die von Tierhaltern eingehalten werden sollten, um die Sicherheit zu erhöhen:

  • Unbefugte Personen dürfen den Hof nicht betreten – Hoftor geschlossen halten.
  • Hofbesuche von betriebsfremden Personen sollten auf ein Minimum beschränkt werden.
  • Betriebsfremdes Personal ist nur unter Aufsicht und nach Einweisung in die Biosicherheitsmaßnahmen zuzulassen.
  • Tierkontakte sollten ausschließlich mit betriebseigener Schutzkleidung erfolgen.
  • Ställe dürfen nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks betreten werden.
  • Eine effektive Bekämpfung von Schadnagetieren ist notwendig.
  • Haustiere sollten keinen Zugang zum Tierbestand haben.

Die Einführung dieser Biosicherheitsmaßnahmen ist bereits vor einem möglichen Ausbruch entscheidend. Bei Feststellung des MKS-Virus drohen katastrophale Folgen, die von der Tötung des Tierbestandes bis hin zu Handelsrestriktionen reichen. Änderungen am Tierbestand müssen umgehend dem Landkreis Gifhorn gemeldet werden, um Entschädigungs- und Beihilfezahlungen zu erhalten. Der Kontakt zum Veterinäramt kann über die Adresse veterinaerwesen@gifhorn.de oder telefonisch unter 05371-82 0 erfolgen.

Des Weiteren bieten Tierversicherungen Entschädigungsleistungen im Falle eines MKS-Ausbruchs an, wie [lko.at](https://www.lko.at/maul-und-klauenseuche-achten-sie-besonders-auf-betriebliche-biosicherheitsma%C3%9Fnahmen+2400+4241617) berichtete. Diese Entschädigungen variieren je nach Versicherungsanbieter und können Verluste abdecken, die nicht behördlich gedeckt sind. Insbesondere wird empfohlen, Tierversicherungen in Regionen außerhalb behördlicher Sperrzonen abzuschließen, um vor finanziellen Einbußen durch eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten geschützt zu sein.