Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) in Brandenburg hat die Eilverordnung über den „stand still“ um 48 Stunden verlängert. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf einen bestätigten Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland. Wie cityreport.pnr24-online.de berichtete, sind Untersuchungsergebnisse aus dem betroffenen Bestand und den Kontaktbeständen noch nicht vollständig vorgelegt worden. Der Landkreis Havelland ist allerdings nicht von der Seuche betroffen.
Das Verbringungsverbot für Klauentiere, deren Teile und Gülle endet am 15.01.2025 in Brandenburg. Beigeordneter Michael Koch betonte die Ernsthaftigkeit der Lage und die Notwendigkeit, Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Tierhalter sind dringend aufgerufen, Biosicherheitsvorgaben zu beachten. Erste epidemiologische Untersuchungen im Ausbruchsbetrieb wurden durchgeführt, und einige Kontakt-Tierhaltungen mussten gekeult werden.
Risiken und Übertragungswege
Das MKS-Virus ist hochansteckend; häufigste Übertragungsart erfolgt durch den Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. Die meisten Erkrankten verbreiten das Virus über Flüssigkeit aus Blasen, Speichel, Milch, Dung und Atemluft. Zudem besteht eine hohe Gefahr der indirekten Ansteckung über kontaminierte Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen. Wild lebende Paarhufer können ebenfalls betroffen sein, weshalb die Jägerschaft zur Wachsamkeit aufgerufen wird. Wildtiere, die typische Krankheitserscheinungen zeigen, müssen umgehend beim Veterinäramt gemeldet werden. Ansprechperson für Meldungen ist Frau Wolff unter der Telefonnummer 03321 403 5507.
Wie auf bmel.de erwähnt, wurde MKS seit 1988 nicht mehr in Deutschland festgestellt. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, hat jedoch erhebliche tiergesundheitliche und sozioökonomische Auswirkungen. Bei einem Ausbruch werden Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet, und es gelten Verbringungsverbote für empfängliche Tiere sowie deren Erzeugnisse, es sei denn, es werden behördlich genehmigte Ausnahmen erteilt.