
Brandenburg plant die Einrichtung eines Dublin-Zentrums in Eisenhüttenstadt, das darauf abzielt, die Rückführung von Geflüchteten in andere EU-Staaten zu beschleunigen. Das Zentrum wird auf dem Gelände der bestehenden Erstaufnahmeeinrichtung errichtet und wird zwei vorhandene Gebäude nutzen. Die Kapazität des Dublin-Zentrums beträgt anfangs 150 Plätze, es besteht jedoch die Möglichkeit einer Erhöhung der Kapazität, falls erforderlich.
Die Geflüchteten, die im Dublin-Zentrum untergebracht sind, haben im Vergleich zu anderen Asylbewerbern reduzierte Rechte. Ein spezieller Fokus liegt auf der Rückführung nach Polen. So müssen die Geflüchteten im Zentrum eine Residenzpflicht einhalten und vor Ort bleiben. Bei negativem Asylbescheid erhalten sie lediglich Sachleistungen und kein Taschengeld.
Ziele und Abläufe des Dublin-Verfahrens
Das Ziel dieses Vorhabens ist es, die Prüfverfahren und Rückführungen durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu beschleunigen. Rückführungen sollen innerhalb eines Zeitrahmens von bereits zwei Wochen realisiert werden können. Im Rahmen des Dublin-Verfahrens sind die Mitgliedstaaten nur sechs Monate nach der Einreise zur Aufnahme verpflichtet; danach wechselt die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrags nach Deutschland.
Zur Gewährleistung einer effizienten Rückführung wird eine enge Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden angestrebt, die auch einen automatischen Datenabgleich zur Überprüfung von Fingerabdrücken umfasst. Berichten zufolge liegt die Rückkehrquote bei bis zu 70 % für rückgeführte Geflüchtete, ein Phänomen, das als „Drehtüreffekt“ bezeichnet wird. Laut RBB24 gab es im Jahr 2024 bundesweit 75.000 Ersuche zur Rücküberstellung von Geflüchteten; von diesen wurden 44.000 genehmigt, jedoch fanden tatsächlich nur knapp 6.000 Rücküberstellungen statt, wie auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berichtet.