
Die Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang hat eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde am 16. April 2025 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Anlass war ein disziplinarrechtlicher Verweis, der aufgrund des Inhalts ihres Tinder-Profils erteilt wurde. Das Profil beschrieb sie als „spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome“. Biefang war von 2019 bis 2021 Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow.
Ihr Disziplinarvorgesetzter hatte den Verweis erteilt, da Biefang seiner Ansicht nach nicht ausreichend ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nachgekommen war. Trotz der Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und den Verein „QueerBw“ blieb ihr rechtlicher Kampf erfolglos. So bestätigte bereits im Mai 2022 das Bundesverwaltungsgericht den Verweis und wies ihre Beschwerde in letzter Instanz zurück.
Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Verfassungsbeschwerde als unzulässig. Es stellte fest, dass kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand, da der Verweis gemäß der Wehrdisziplinarordnung nach drei Jahren getilgt worden war. Zudem wurde die Beschwerde als unzureichend begründet angesehen. Biefang hatte im Oktober 2022 die Verfassungsbeschwerde eingereicht und dabei eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie ihrer Gleichheitsrechte geltend gemacht. Sie argumentierte, dass die Disziplinarmaßnahme übermäßig in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eingreife. Allerdings ließ das Gericht die Rüge nicht gelten, da sie nicht fristgerecht Stellung zu ihrem Rechtsschutzbedürfnis genommen hatte.
Der Verweis auf ihr Profil wurde bereits im August 2019 verhängt, und nach der Tilgung im November 2022 war das Gericht der Auffassung, dass der Verweis nicht mehr verwertet werden konnte, was die Erledigung des Begehrens nahelegte.