
Am 1. April 2025 wird im Landkreis Prignitz die Biotonne eingeführt. Dieser Schritt ermöglicht die getrennte Entsorgung von Biomüll, darunter organische Küchen-, Garten- und Grünabfälle, die in einem speziellen Behälter mit grünem Deckel gesammelt werden können. Die Einführung der Biotonne ist nicht verpflichtend; die Haushalte haben die Möglichkeit, freiwillig eine Tonne anzuschaffen. Bislang haben sich bereits 2500 Prignitzer für die neue Entsorgungsform angemeldet, was die Erwartungen der Kreisverwaltung übertrifft.
Die Mindestleerungen für die Restmülltonne werden durch die Einführung der Biotonne gesenkt: von acht auf sechs pro Jahr, bei Ein-Personen-Grundstücken von sechs auf vier. Die Abfuhrtermine wurden im Amtsblatt am 20. März 2025 bekanntgegeben, und die Leerungstage sind grundsätzlich für Donnerstag und Freitag festgelegt. Für fast drei Viertel der Biotonnen wird ein 14-tägiger Entsorgungsrhythmus angeboten. Ein Viertel der Biotonnen soll nach Anmeldung geleert werden, wobei die Abfuhrmöglichkeiten im Amtsblatt mit der entsprechenden Bemerkung „nach Anmeldung“ oder im Online-Kalender als „Biogut Typ B“ bezeichnet werden.
Wichtige Informationen zur Anmeldung
Zur Anmeldung für die Biotonne müssen Haushalte spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Termin die Abfuhr beantragen. Die Kontaktdaten für eine individuelle Abfallberatung sind sowohl im Amtsblatt als auch auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Die Informationen zu den Abfuhrterminen und Ansprechpartnern sind unter www.landkreis-prignitz.de/de/biotonne abrufbar.
Der Kreistag hatte bereits am 6. Juli 2023 die Einführung der Biotonne beschlossen. In einer ersten Informationsrunde im September 2024 werden Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen ein Schreiben mit weiteren Informationen sowie einem Rückmeldeformular zur Anmeldung für die Biotonne erhalten. Mieter müssen sich an ihre Vermietung wenden, wenn sie eine Biotonne nutzen möchten. Die Nutzung der Biotonnen ist gebührenpflichtig und die Gebühren werden anteilig auch auf nicht genutzte Biotonnen umgelegt.
Die Abfallgebührensatzung des Landkreises Prignitz ist seit dem 1. Januar 2024 gültig. Komposthaufen dürfen weiterhin behalten und genutzt werden, und die Biotonne wird ebenfalls in der Lage sein, Küchenabfälle aufzunehmen. Aufgrund der neuen Regelungen wird erwartet, dass die Restmüllmenge verringert wird, was auch potenzielle Preisanpassungen bei der Restmüllentsorgung in der Zukunft nach sich ziehen könnte.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Biotonnen mit einem Filter auszustatten, um eine Geruchsbelästigung zu minimieren. Die Behälter werden in den Größen von 120 Litern und 240 Litern angeboten, während der endgültige Entsorgungsort für den Abfall aus den Biotonnen noch festgelegt werden muss.