Kriminalität und JustizPrignitz

Wittenbergerin wegen 80 Euro Bußgeld für zwei Tage in Haft genommen!

Am Montag um 17.45 Uhr meldete sich eine 32-jährige Wittenbergerin bei der Polizeiinspektion Perleberg. Gegen sie lag ein Haftbefehl vor, weil sie ein Bußgeld von 80 Euro nicht bezahlt hatte. Die Frau wurde daraufhin in Polizeigewahrsam genommen. Laut Sandra Hartmann, Sprecherin der Polizeiinspektion Perleberg, befreit eine Erzwingungshaft nicht von der Zahlung des Bußgeldes.

Für die Wittenbergerin waren zwei Tage Haft angeordnet. Familienangehörige zahlten das Bußgeld, wodurch sie um 21.45 Uhr wieder entlassen wurde. Hätte sie das Bußgeld nicht beglichen, wäre sie in die JVA Berlin gebracht worden, da es in Brandenburg keine eigene Haftanstalt für Frauen gibt. Es kommt selten vor, dass Personen wegen nicht bezahlter Bußgelder in Haft müssen; in der Regel finden sie eine Möglichkeit, das Geld aufzubringen.

Erzwingungshaft und Ersatzfreiheitsstrafe

Die Situation wirft Fragen zu den rechtlichen Grundlagen auf. Tatsächlich gibt es einen Unterschied zwischen Erzwingungshaft und der Ersatzfreiheitsstrafe. So dient die Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) dazu, Personen zur Zahlung einer Geldbuße oder zur Erfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen zu zwingen. Diese Maßnahme ist maximal auf sechs Wochen begrenzt und hebt sich bei Zahlung der Buße auf. Im Gegensatz dazu ist die Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) eine strafrechtliche Maßnahme, die zur Anwendung kommt, wenn eine Geldstrafe im Rahmen eines Strafprozesses nicht bezahlt werden kann. Diese Strafe kann eine Dauer von bis zu zwei Jahren haben und hat eine klar strafende Funktion.

In der Regel stellen sich Betroffene selten selbst bei der Polizei wegen nicht bezahlter Bußgelder; sie werden oft zufällig entdeckt, beispielsweise bei Verkehrskontrollen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen Erzwingungshaft und Ersatzfreiheitsstrafe bieten die [Rechtsanwälte auf anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-ist-der-unterschied-zwischen-der-erzwingungshaft-und-der-ersatzfreiheitsstrafe-237421.html).