Uckermark

Berauschte Fahrer auf den Straßen: Strafen nach Feiertagsfeierlichkeiten!

Am 1. Mai 2025 kam es in Prenzlau, Templin und Angermünde zu mehreren Kontrollen alkoholisierten Fahrern, wie nordkurier.de berichtete. In Prenzlau, gegen 23.30 Uhr, wurde ein Pkw Peugeot angehalten, dessen 53-jährige Fahrerin Alkoholgeruch aufwies. Ein Atemalkoholtest ergab nahezu 1,2 Promille. Die Polizei entnahm eine Blutprobe, sicherte den Führerschein und untersagte die Nutzung des Fahrzeugs.

In Templin wurde gegen 20 Uhr ein 50-jähriger Fahrer eines VW in der Dargersdorfer Straße kontrolliert. Sein Atemalkoholtest ergab 0,86 Promille. Auch er musste für eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung ins Polizeirevier und seinen Weg anschließend zu Fuß fortsetzen. Ebenso wurde in Angermünde, gegen 23 Uhr, ein fahrunfähiger Fahrer in der Rudolf-Breitscheid-Straße angehalten. Der Atemalkoholtest zeigte 0,76 Promille, und seine Weiterfahrt wurde nach der gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessung im Polizeirevier ebenfalls untersagt.

Promillegrenzen und Konsequenzen

Alkohol am Steuer stellt ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar und kann ernsthafte Folgen für die Fahrer haben, wie adac.de informiert. Die Promillegrenzen für Autofahrer in Deutschland sind festgelegt: Bei 0,0 Promille gilt ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit. Bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, während 0,5 bis 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden, die mit Geldbußen und Punkten geahndet wird.

Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, und die Fahrer machen sich strafbar. Bei Werten von 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich. Verstöße gegen die 0,0-Promillegrenze führen zu Bußgeldern und weiteren Auflagen, insbesondere für Fahranfänger, die ein Aufbauseminar absolvieren müssen.