Uckermark

Helga Peters Kampf: Fesseln der Krankheit und der Einsamkeit!

Helga Peter, eine 77-jährige Frau aus Prenzlau, berichtet von ihrer eingeschränkten Mobilität nach einer komplizierten Bruch-OP. Seit Wochen ist sie ans Haus gebunden und auf einen Rollstuhl angewiesen. Bestimmte Bereiche ihrer Wohnung, wie das Bad und der Balkon, sind für sie unzugänglich. Die Ärzte haben ihr mitgeteilt, dass sie erst nach vollständiger Heilung wieder laufen kann. In den letzten fünf Wochen hatte sie zwei Arztbesuche, für die sie einen Transportschein erhielt.

Der Transportschein wird von der Krankenkasse für medizinische Fahrten übernommen, deckt jedoch keine privaten Ausflüge ab. Helga Peter äußert finanzielle Sorgen, da ihre Ersparnisse für die Behandlung ihrer verstorbenen Tochter aufgebraucht wurden. Die häufigen Fahrten zu Kliniken in Eberswalde und Berlin verursachen hohe Kosten. Ihr Ehemann kümmert sich um die häusliche Pflege, und sie hat ein gutes Verhältnis zu ihrem Schwiegersohn. Helga Peter möchte nicht betteln, sucht jedoch nach Ideen, um ihre Situation zu verbessern.

Medizinische Notwendigkeit von Krankentransporten

Wie Verbraucherzentrale berichtet, müssen Krankentransporte ärztlich verordnet werden, um als medizinisch notwendig zu gelten. Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist eng geregelt und erfolgt nur für Fahrten zu den nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeiten, wobei der Aufenthaltsort des Patienten berücksichtigt wird.

Die Kostenübernahme gilt nur für medizinische Maßnahmen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, und umfasst auch ambulante Behandlungen in bestimmten Fällen. Der Arzt muss die Notwendigkeit der Beförderung konkret benennen, und in Notfällen kann eine nachträgliche Verordnung erfolgen. Pflegebedürftige und mobilitätseingeschränkte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung der Krankenkasse mit Taxis fahren, was für Helga Peter von Bedeutung sein könnte, um ihre Mobilität zu erhöhen.