Uckermark

Lärm-Alarm in Prenzlau: Blutige Ausschreitungen im Plattenbau!

In einem Mehrfamilienhaus am Robert-Schulz-Ring in Prenzlau erleben Bewohnerin Katrin M. und ihre zwei Kinder derzeit einen alarmierenden Zustand. Laut einem Bericht von SVZ. ist die Familie ständigen Lärmbelästigungen durch eine Nachbarin ausgesetzt, die regelmäßig laut feiert und sich mit ihrem Partner streitet. Diese Konflikte führen nicht nur zu erheblichen Geräuschentwicklungen, sondern auch zu Sachbeschädigungen und sogar zu einem Vorfall, bei dem Blut im Treppenhaus zu sehen war.

Katrin M. äußert zudem Bedenken, dass vor dem Gebäude möglicherweise Drogen gehandelt werden. In der Hoffnung auf Unterstützung hat sie Bilder des Vorfalls an die Redaktion geschickt. Der Vermieter hat auf Anfrage mitgeteilt, dass keine Auskunft zu konkreten Mietverhältnissen gegeben werden kann, fordert jedoch von den Mietern detaillierte und aussagekräftige Lärmprotokolle.

Lärmbelästigung und rechtliche Rahmenbedingungen

Lärmbelästigung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Experten empfehlen, um gegen Lärm aus der Nachbarwohnung vorzugehen, folgende Schritte:

  • Mit dem Nachbarn sprechen und um Rücksicht bitten.
  • Ein Lärmprotokoll anfertigen, in dem Datum, Uhrzeit und Art der Lärmbelästigung festgehalten werden.
  • Den Vermieter mit dem Lärmprotokoll informieren.
  • Miete mindern, sofern der Lärm den Wohngebrauch erheblich beeinträchtigt.
  • Bei anhaltendem Lärm die Polizei rufen und den Vorfall dokumentieren.

Ein Lärmprotokoll kann nicht nur als Nachweis für Ruhestörungen dienen, sondern auch die Mietminderung unterstützen, wie mietrecht.com berichtet. Es sollte Datum, Uhrzeit, Art und Dauer der Lärmbelästigung festhalten, um Vermieter rechtzeitig über die Problematik zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.