
Brandenburg hat sich ambitionierte Ziele im Bereich der Windkraft gesetzt, um die Energiewende voranzutreiben. Laut einem Bericht von rbb24 plant die Landesregierung, die Ökostrommenge bis 2030 zu verdoppeln, wobei die Windkraft eine zentrale Rolle spielt. Ein Beschluss des Brandenburger Landtags aus dem Jahr 2021 sieht vor, dass jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften bis Ende 2027 1,8 Prozent und bis Ende 2032 2,2 Prozent ihrer Fläche für die Windenergienutzung ausweisen muss. Das bundesweite Ziel besteht darin, bis 2032 insgesamt 2 Prozent der Fläche für Windenergie zu reservieren.
Im Juli 2022 wurde das „Wind-an-Land-Gesetz“ im Bundestag verabschiedet, das die Entscheidungsfindung über geeignete Standorte für Windräder regelt. In der Region Uckermark-Barnim gibt es bereits einen rechtswirksamen Regionalplan, der Windvorranggebiete festlegt. Allerdings fehlen in den anderen vier Regionen – Oderland-Spree, Prignitz-Oberhavel, Havelland-Fläming und Lausitz-Spreewald – noch abschließende Pläne. In Märkisch-Oderland nutzen Antragsteller zur Sicherung von Standorten eine Gesetzeslücke, da Windräder als priorisierte Bauvorhaben gelten, solange keine Regionalpläne vorliegen.
Geplante Windkraftanlagen in Zeschdorf
In Zeschdorf, einer Gemeinde in Märkisch-Oderland, hat ein Unternehmen Pläne zur Errichtung von 13 neuen Windkraftanlagen. Ein Vorbescheid wurde bereits beim Landesamt für Umwelt beantragt. Dies hat Besorgnis unter den Anwohnern ausgelöst, die sich über mögliche Lärmbelästigung und Schattenschlag sorgen. Laut dem Bericht von rbb24 gibt es in der Region Oderland-Spree insgesamt 27 Vorbescheidsverfahren für über 100 Windräder, viele davon außerhalb geplanter Windvorranggebiete.
Der Landrat Gernot Schmidt äußerte Bedenken und bezeichnete die Entwicklung als Bedrohung für die lokale Demokratie, sieht jedoch die geltende Gesetzgebung als Grund für diese Situation. Angemerkt wird, dass Vorbescheide Planungssicherheit bieten, jedoch keine Baugenehmigungen darstellen; ein vollständiges Genehmigungsverfahren ist erforderlich, um die Projekte zu realisieren. Eine Diskussion über mögliche Gesetzesänderungen im Bundestag zielt darauf ab, die Reservierung von Standorten über Vorbescheide zu stoppen. Projektleiter Jann Möller von Windmüllerei GmbH erklärte, dass die Flächen für Zeschdorf bereits vorher feststanden, ohne jedoch Details zu den geplanten Windkraftanlagen preiszugeben.
Die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in Brandenburg steht auch im Kontext der Landesstrategie. Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag 2019-2024 zur Verantwortung für eine sichere und klimaschonende Energieversorgung bekannt. Ziel ist es, die benötigte Energie in der Region Berlin-Brandenburg bis 2050 vollständig aus erneuerbaren Rohstoffen zu erzeugen. Die Energiestrategie 2030 wird zu einer umfassenderen Energie- und Klimastrategie weiterentwickelt. Dabei soll die Akzeptanz der Windkraft gesteigert werden, wobei der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung überwiegend 1.000 Meter betragen sollte, wie Fachagentur Windenergie berichtet.