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Bremen wehrt sich gegen Gehwegparker: Neues Konzept sorgt für Klarheit!

Die Verkehrsbehörde in Bremen plant Maßnahmen gegen das auf dem Bürgersteig parkende Auto, ein Problem, das seit Jahren besteht und zunehmend zu Ärger bei den Anwohnern führt. Diese Initiative wurde notwendig, nachdem Anwohner gegen das Gehwegparken geklagt hatten, was zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führte. Der Fokus liegt dabei auf Quartieren mit dem größten Handlungsbedarf, um den Zugang für Rettungswagen und Feuerwehr zu gewährleisten, wie buten un binnen berichtete.

Geplant sind mehrere Maßnahmen, darunter die Schaffung barrierefreier Gehwege in Innenstadt-Quartieren noch in diesem Jahr, die Ausweitung des kostenpflichtigen Anwohnerparkens auf ganze Stadtteile sowie die Einrichtung von Carsharing-Stationen und Fahrradstellplätzen. Darüber hinaus sind Quartiersgaragen vorgesehen. Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal (SPD) betonte ein systematisches und stufenweises Vorgehen. Grünen-Politiker Ralph Saxe unterstützte das Konzept, kritisierte jedoch den vagen Zeitplan. Der nächste Schritt wird sein, dass das Parkkonzept in der Verkehrsdeputation diskutiert wird.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits am 6. Juni 2024 in einem Verfahren entschieden, dass die Beklagte, die Straßenverkehrsbehörde, verpflichtet ist, über die Anträge der Kläger erneut zu entscheiden. Kläger sind Eigentümer von Häusern in der M.-straße, B. Straße und T. Straße in Bremen, wo seit Jahren verbotswidrig auf den Gehwegen geparkt wird. Die bestehenden Gehwege weisen Breiten von 1,75 bis 2,00 m auf, was die Nutzung erheblich beeinträchtigt, wie bverwg.de anmerkte.

Der verwaltungsrechtliche Konflikt begann 2018, als die Kläger bereits Maßnahmen gegen das Gehwegparken beantragten, jedoch abgelehnt wurden. Die Ablehnung basierte auf einer Verwaltungsvorschrift, die keine zusätzlichen Verkehrszeichen für gesetzliche Regelungen vorsieht. Der Widerspruch wurde ebenfalls zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte daraufhin die Beklagte verpflichtet, die Anträge neu zu bewerten und berücksichtigte die rechtlichen Auffassungen des Oberverwaltungsgerichts. Letztendlich stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Kläger einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung haben, was die aktuelle Initiative der Verkehrsbbehörde weiter verstärkt.