BahnhofsvorstadtBremen

Brutaler Übergriff in Bremen: 18-Jähriger nach Streit bewusstlos geschlagen!

Am 13. April 2025 eskalierte ein Streit in der Bahnhofsvorstadt in Bremen, bei dem ein 18-jähriger Jugendlicher von drei Männern attackiert wurde. Laut NDR führte der Übergriff dazu, dass die Angreifer den Jugendlichen zu Boden stießen, ihm mehrfach auf den Kopf traten und ihn würgten, bis er das Bewusstsein verlor.

Die Polizei traf ein, nachdem die Angreifer vom Opfer abließen und in verschiedene Richtungen flohen. Der verletzte 18-Jährige wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht. Noch in der Nacht gelang es der Polizei, die drei Tatverdächtigen im Alter von 20, 23 und 27 Jahren in der Nähe des Hauptbahnhofs festzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Bremen leitet Ermittlungen wegen versuchten Tötungsdelikts ein, und gegen den 20-Jährigen sowie den 27-Jährigen wurden Haftbefehle erlassen. Beide wurden in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Rechtliche Hintergründe zu Tritten gegen den Kopf

Der Vorfall wirft auch rechtliche Fragen auf, die bereits in der Vergangenheit behandelt wurden. So berichtete Rechtsportal über einen ähnlichen Fall aus München, bei dem ein Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, da sie einen rechtlichen Fehler bezüglich des versuchten Totschlags sah.

In diesem Münchener Vorfall hatte der Angeklagte einen Mann, der mit seiner Schwester tanzte, zu einem Gespräch aufgefordert. Es kam zu einem Wortgefecht, in dessen Verlauf der Kläger den Geschädigten unvermittelt schlug. Der Geschädigte fiel zu Boden und blieb bewegungslos liegen. Danach wurde auf ihn eingetreten, was zu einem Schädel-Hirn-Trauma und weiteren Verletzungen führte.

Die Jugendkammer entschied, dass nicht ausreichend der Tötungsvorsatz des Angeklagten geprüft worden war und auch der Rücktritt vom versuchten Totschlag nicht hinreichend untersucht wurde. Die Revision wurde als begründet angesehen, und das Urteil wies rechtliche Mängel auf.