
Udo Mester, der seit 2011 Bürgermeister von Axstedt ist, plant rechtliche Schritte gegen Ingo Schwarzer, ein Ratsmitglied, wegen Verleumdung und falscher Anschuldigungen. Scharzer hatte einen Antrag auf die Abwahl Mesterts gestellt und per E-Mail nachgefragt, warum dieser Antrag nicht auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung steht. Mester ist unzufrieden mit diesen Entwicklungen und äußert, dass die Vorwürfe von Amtsmissbrauch und Mobbing eines Schwerbehinderten unbegründet seien.
Der Antrag von Schwarzer wurde nicht berücksichtigt, da er nicht formal gültig war. Mester betont, dass er die Anschuldigungen von Schwarzer, der ihn als Oligarch und Antidemokrat bezeichnete, zurückweist. Schwarzer streitet zudem einen Konflikt mit seiner Nachbarin ab und sieht sich selbst als Opfer von Mobbing. In den letzten Monaten erhielt Mester 136 E-Mails von Schwarzer, die auch öffentlich wurden, was die Situation weiter anheizte.
Rechtliche Hintergründe
Die rechtlichen Aspekte von Amtsmissbrauch haben in Deutschland eine klare Definition. Wie auf anwalt.de beschrieben, liegt ein Missbrauch dann vor, wenn ein Amtsträger vorsätzlich rechtswidrig handelt. Hierbei spielt es eine Rolle, ob die Handlungen innerhalb der Zuständigkeit des Amtes erfolgen oder nicht. Der BGH hat in verschiedenen Fällen klargestellt, dass das bloße Vorgeben einer Amtsträgereigenschaft nicht ausreichend ist, um von Amtsmissbrauch zu sprechen.
Das Verfahren um Udo Mester und Ingo Schwarzer steht somit nicht nur im Kontext von persönlichen Konflikten, sondern berührt auch rechtliche Grundlagen und die Grenzen des Handelns von Amtsträgern.