
Die Osterholzer Heimaufsicht hat in ihrem jüngsten Bericht Verstöße und Mängel in mehreren Pflegeeinrichtungen festgestellt. Diese unangemeldeten Begehungen betreffen 26 Pflegeheime mit fast 1300 Bewohnern sowie neun Tagespflegen mit insgesamt 170 Plätzen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 34 Prüfbesuche durchgeführt, wobei 20 turnusmäßig und 14 anlassbezogen stattfanden. Die Mehrheit der Begehungen war unangekündigt, während einige Prüfungen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst mit einem kurzen Vorlauf organisiert wurden, wie Weser-Kurier berichtete.
Von den 34 durchgeführten Begehungen wurden 17 Einrichtungen als medizinisch-pflegerisch tadellos bewertet, während in 17 Fällen Beanstandungen registriert wurden. Die Mängel umfassten verschiedene Aspekte, darunter den Pflegezustand, die Medikamentenvergabe sowie die Einschätzung pflegerischer Bedarfe und Sturzgefahren. In zehn Einrichtungen fehlten zudem schriftliche Anleitungen für Pflegevisiten oder für Hilfskräfte. Sechs Prüfungen setzten sich mit baulichen Mängeln und unzureichenden Betriebsabläufen auseinander, wobei auch Aspekte wie zugestellte Fluchtwege thematisiert wurden. Hygienemängel und der Mangel an Leitungskräften sowie nicht legitimierte freiheitsentziehende Maßnahmen in zwei Einrichtungen wurden ebenfalls aufgeführt.
Reaktionen und Folgemaßnahmen der Kreisbehörde
Die Kreisbehörde hat das Recht, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Mängel abgestellt werden. Dazu zählen unter anderem Belegungsstopps und Klageverfahren. Im Vorjahr fanden 60 Beratungen im Zusammenhang mit diesen Begehungen statt, und Abschlussgespräche werden nach jeder Überprüfung geführt. Fortschritte werden durch Wiederholungsprüfungen evaluiert. Ein in bestimmten Fällen verhängter Aufnahmestopp wurde bereits gelockert, nachdem festgestellte Mängel behoben werden konnten, wie der Weser-Kurier weiter berichtet.
Die Pflegedienstleitungen in der Branche sehen sich einem enormen Kostendruck und einem akuten Personalmangel gegenüber, was sich in mangelhaften Pflegedokumentationen und unzureichender personeller Ausstattung widerspiegelt. Die Heimaufsicht informiert monatlich über die Dienstpläne von mindestens sieben Einrichtungen, um die Einhaltung der gesetzlichen Personalschlüssel zu überprüfen. Bei nicht fruchtenden Beratungen können Zwangsgelder verhängt werden, die zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro variieren.
Die Aufgaben der Heimaufsicht umfassen die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen, die Beseitigung von Mängeln und die Sicherstellung der Qualität der Pflege. Dazu gehört auch ein umfassendes Beratungsangebot für Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter und Träger. Diese erweiterte Verantwortung der Heimaufsicht und deren Handlungsstrategien sind wesentliche Bestandteile für die Verbesserung der Pflegequalität in Deutschland, was auch durch Informationen auf heimaufsicht.de bekräftigt wird.