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Schulplatzvergabe in Bremen: Ungleichheiten und Härtefälle im Fokus

In Bremen werden ab dem Sommer 4.409 Fünftklässler eine weiterführende Schule besuchen. Im Januar hatten die Schüler*innen die Möglichkeit, ihre Wunschschulen durch Erst-, Zweit- und Drittwunsch zu wählen. Allerdings haben 187 Schüler*innen, was etwa 4% entspricht, keinen Platz an einer ihrer Wunschschulen erhalten und müssen eine zugewiesene Schule akzeptieren. Im Gegensatz dazu erhielten in Hamburg zuletzt 99% der Schüler*innen einen Platz an einer ihrer Wunschschulen.

Die Vergabe der Plätze in Bremen erfolgt vorrangig nach Leistung. An Gymnasien gilt dies für alle Plätze. An Oberschulen werden 30% der Plätze zuerst an Kinder mit überdurchschnittlichen Leistungen in Deutsch und Mathe vergeben. Die Verteilung der Plätze ist jedoch ungleich, besonders in Stadtteilen mit weniger weiterführenden Schulen. So hatten in Bremen Mitte lediglich 14 Kinder keinen Platz an ihrer Wunschschule, während es im Bremer Westen 60 waren.

Probleme bei Schulplätzen

Die Behörde weist den betroffenen Schüler*innen einen „möglichst wohnortnahen Schulplatz“ zu. Ein Beispiel ist ein Kind aus Walle, das eine Schule in der Vahr im Osten besucht, was etwa 10 km und 45 Minuten Mit Bus und Bahn in Anspruch nimmt. Die Familie Berlinger aus Walle erhielt eine zugewiesene Schule, die 700 Meter von der Erstwunschschule entfernt ist, jedoch ohne die dringend benötigte Ganztagsbetreuung.

Der Sohn der Familie hat ADHS und Asperger; die zugewiesene Schule verfügt bisher über keine geregelten Abläufe und wird demnächst umziehen. Ein falsch eingereichter Härtefallantrag hat die Situation der Familie noch komplizierter gemacht. Widersprüche gegen die Zuweisung kosten 52 Euro, und Klagen sind entsprechend teurer. Die Behörde gab an, dass es vor der Zuweisung eine Rücksprache mit den Eltern geben soll, was in der Praxis jedoch nicht umgesetzt wurde.

Eltern müssen ein Losverfahren bei der Einschulung nicht akzeptieren, wenn die Härtefallregelung greift, wie bildungsrecht.pro berichtete. Die Wunschschule ist häufig aufgrund ihres guten Rufs, des Einzugsgebiets oder geburtenstarker Jahrgänge begehrt. Städte und Gemeinden haben unterschiedliche Regelungen zur Platzvergabe, oft basierend auf Notendurchschnitt oder Förderprognose. In einigen Städten, wie Halle, Leipzig oder Magdeburg, werden Schulplätze verlost.

Ein Härtefall liegt vor, wenn einem Kind der Besuch einer anderen Schule nicht zugemutet werden kann, ohne es erheblich zu benachteiligen. Dies trifft in der Regel bei schwerer Erkrankung, Behinderung oder langen Schulwegen zu. Auch alleinerziehende Eltern mit Handicap können als Härtefälle angesehen werden. Bei der Schulwahl müssen Eltern ihre Erst- und Zweitwünsche angeben; oft gibt es jedoch kein Formularfeld für Härtefälle. Verwaltungsanweisungen enthalten häufig lediglich allgemeine Formulierungen zu diesem Thema, was zu einer rechtlich problematischen Ungleichbehandlung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen führen kann. Zudem dürfen Geschwisterkinder bei der Schulplatzvergabe nicht pauschal bevorzugt werden. Daher ist es für Eltern wichtig, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die notwendigen Nachweise, wie ärztliche Gutachten, zu beschaffen.