
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) als erfüllt an. In einer aktuellen Stellungnahme betont das Institut, dass die AfD einen gefährlichen Grad erreicht hat, der ein Verbot gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes rechtfertigen könnte. Der Anlass hierfür ist eine fraktionsübergreifende Initiative von über 100 Bundestagsabgeordneten, die ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen.
Eine politische Diskussion über diesen Antrag hat begonnen, und die Debatte soll in der kommenden Woche im Plenum stattfinden, wie MIGAZIN berichtete. Zu den Initiatoren des Antrags zählen Mitglieder der SPD, CDU, Grünen, Linken und des SSW, unter anderem Carmen Wegge, Marco Wanderwitz und Till Steffen.
Politische Reaktionen und Unterstützung
Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt spricht sich für eine Entscheidung über den Antrag vor der nächsten Bundestagswahl aus. Marco Wanderwitz betont die Dringlichkeit des Antrags im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußert sich jedoch zurückhaltend und weist darauf hin, dass die AfD derzeit nur als rechtsextremer Verdachtsfall gilt.
Das DIMR hat bei seiner Analyse, die im Juni 2023 veröffentlicht wurde, festgestellt, dass die Partei sich seitdem weiter radikalisiert hat. Die AfD zielt darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, was laut dem Institut nicht ausreichend von Politik und Medien thematisiert wird, wie Institut für Menschenrechte anmerkt.
Zusätzlich gibt es einen weiteren Antrag von Abgeordneten, um Gutachter zu beauftragen, die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags zu prüfen. Ein Parteienverbot kann dabei vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft.