
Am 1. November 2024 trat das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) in Kraft, welches die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen in Deutschland stärkt. Dieses neue Gesetz ersetzt das seit 1980 bestehende Transsexuellengesetz (TSG) und ermöglicht es den Betroffenen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt zu ändern, ohne ein aufwendiges Begutachtungs- und Gerichtsverfahren durchlaufen zu müssen, wie bmfsfj.de berichtete.
Erwachsene können Änderungswünsche beim Standesamt mit einer Frist von drei Monaten anmelden. Für minderjährige Personen bis 14 Jahre ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. In Dachau haben sich seit August 2024 bereits mindestens 25 Personen zur Änderung registrieren lassen, wobei 17 von ihnen bereits die erforderliche Erklärung abgegeben haben. Das Standesamt in Dachau ist zudem für die Änderung des Geburtenregisters zuständig, unabhängig vom Wohnort der Antragsteller. Laut sueddeutsche.de haben beispielsweise Jona Ott, 30, und Mattis K., 22, ihre Änderungen beantragt und berichten von teils unsicheren Antworten seitens der Standesbeamten.
Gesellschaftliche Reaktionen auf das SBGG
Obwohl die Gesetzesänderung von vielen Betroffenen als Erleichterung empfunden wird, gibt es auch kritische Stimmen, die darauf hinweisen, dass das SBGG nicht die Entwicklung der Geschlechteridentität ausreichend berücksichtigt. Anna Kohlhund von einer LGBTIQ+-Beratungsstelle äußerte sich positiv über die erleichterte Situation für Menschen, die Unterstützung suchen. Jona Ott und Mattis K. engagieren sich aktiv für queere Menschen in Dachau und bieten einen Raum für Austausch.
Das Selbstbestimmungsgesetz setzt einen signifikanten Schritt für die Rechte von queeren Personen in Deutschland und folgt internationalen Empfehlungen, indem es den Weg für eine einfachere, rechtlich gesicherte Selbstbestimmung im Hinblick auf Geschlecht und Identität öffnet.