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Debatte um Abtreibungsrecht: Bischöfin warnt vor gesellschaftlicher Spaltung!

Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nimmt an Fahrt auf. In den Fokus rückt die gesetzliche Neuregelung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch, über den der Bundestag derzeit diskutiert. Evangelische Landesbischöfin Heike Springhart äußerte sich zu den bevorstehenden Änderungen und warnte vor möglichen Polarisierungen in der Gesellschaft. Der Schwangerschaftsabbruch ist momentan eine Straftat, wird aber nicht bestraft, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einem Beratungsgespräch erfolgt, wie [Süddeutsche.de](https://www.sueddeutsche.de/politik/schwangerschaftsabbrueche-abtreibungsrechts-reform-bischoefin-warnt-vor-polarisierung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250106-930-335471) berichtet.

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Teillegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen diskutiert, der von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt wird. Der Vorschlag sieht vor, dass nur die Ärzte strafbar sind, wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung durchgeführt wird. Frauen sollen in diesem Fall straffrei bleiben, und auch medizinische Gründe oder Abbrüche nach Vergewaltigungen sollen nicht bestraft werden. Eine Mehrheit von 367 Abgeordneten im Bundestag wäre nötig, um die Neuregelung zu verabschieden. Springhart warnt jedoch davor, in der Gesetzgebung zu hastig vorzugehen und betont die Bedeutung der gesellschaftlichen Verantwortung, indem Eltern, die sich für einen Abbruch entscheiden, nicht stigmatisiert werden sollten.

Gesetzgebung und gesellschaftliche Auswirkungen

Aktuell ist die Neuregelung des Paragrafen 218 umstritten. Der Bundestag hat in der vorletzten Sitzungswoche des Jahres die Diskussion über die Abtreibung ohne klare Mehrheit aufgenommen, wie [ZDF.de](https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/schwangerschaft-abbruch-abtreibung-paragraf-218-bundestag-100.html) berichtet. Abgeordnete argumentieren, dass das derzeitige Gesetz die medizinische Versorgung von Frauen beeinträchtigt. Während 96% der rund 106.000 Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023 gemäß der Beratungsregelung stattfanden, plädieren Abgeordnete vor allem von den Grünen, der SPD und den Linken dafür, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Dabei soll eine Beratungspflicht bestehen, jedoch ohne die aktuell erforderliche dreitägige Wartezeit.

Im politischen Raum finden sich jedoch auch Widerstände: Der Unionsfraktionschef Friedrich Merz und der FDP-Generalsekretär Marco Buschmann lehnen eine Reform vor den Neuwahlen ab. Auch die AfD positioniert sich klar gegen eine Legalisierung von Abtreibungen. Die Rahmenbedingungen in Deutschland stehen im Kontrast zu anderen europäischen Ländern, in denen teils großzügigere Regelungen existieren, wie beispielsweise in den Niederlanden, wo Abtreibungen bis zur 24. Woche gestattet sind. Frankreich erlaubt dies bis zur 14. Woche, während in Polen die Gesetze zu Abtreibungen die strengsten in Europa sind.