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Der Weg zur Grenze: Schleswig nach den Volksabstimmungen 1920

Am 14. März 1920 wurde die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Dänemark nach zwei Volksabstimmungen festgelegt. Diese Abstimmungen waren eine direkte Folge des Friedensvertrags von Versailles, der nach dem Ersten Weltkrieg in Kraft trat. Der Versailler Vertrag sah Volksabstimmungen für verschiedene Gebiete vor, darunter Schleswig, das historisch Teil der dänischen Krone war. Die Streitigkeiten darüber reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als Dänemark 1864 einen Krieg gegen Preußen und Österreich verlor, was zur Annexion Schleswigs durch Preußen führte.

Im Frühjahr 1920 mobilisierten sowohl die Deutsch- als auch die Dänischstämmigen in der Region zur Abstimmung. Dazu wurden zwei Wahlzonen eingerichtet: eine nördliche (Nordschleswig) und eine südliche (Südschleswig). Am 10. Februar 1920 fand die Abstimmung in der ersten Zone statt, wobei 75% für Dänemark und 25% für Deutschland stimmten. Die Stadt Tondern, die in dieser Abstimmung mehrheitlich für Deutschland plädierte (77%), wurde jedoch von der Entscheidung ausgeschlossen. In der zweiten Zone, Südschleswig, stimmten am 14. März 1920 etwa 80% der Einwohner für Deutschland, was zu bedeutenden territorialen Veränderungen führte.

Folgen der Volksabstimmungen

Der Versailler Vertrag legte zwei Abstimmungszonen in Nordschleswig fest. Während in der nördlichen Zone 75% für Dänemark stimmten, zeichnete sich in der südlichen Zone ein anderes Bild ab: Flensburg, die größte Stadt in der Region, fiel in diese zweite Zone und stimmte mehrheitlich für Deutschland. Dänemark erhielt nach den Abstimmungen ein Gebiet von 4.000 km² mit etwa 163.000 Einwohnern. Diese neuen Grenzen führten zur Entstehung nationaler Minderheiten, wobei ca. 10.000 Dänen südlich und ca. 30.000 Deutsche nördlich der neuen Grenze lebten.

Die neu gezogene Grenze zerschnitt traditionelle Wirtschaftsräume und belastete insbesondere Flensburg wirtschaftlich. Während die dänische Regierung die neue Grenze anerkannte, herrschte in Deutschland Revisionismus und Unzufriedenheit. Die ethnischen Auseinandersetzungen zwischen den deutschen und dänischen Gruppen waren während und nach den Abstimmungen stark ausgeprägt. Bis 1955 gab es keinen völkerrechtlich bindenden Vertrag über die Rechte der Minderheiten, doch nach dem Zweiten Weltkrieg normalisierten sich die Beziehungen zwischen den Minderheiten. In den 1920er-Jahren organisierte sich die deutsche Minderheit in Dänemark unter der Führung von Pastor Johannes Schmidt-Wodder.

Der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein zählen ca. 50.000 Menschen an, während die deutsche Minderheit in Dänemark etwa 15.000 beträgt. Die deutsch-dänische Grenzregion wurde Ende 2018 im nationalen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO verzeichnet, was ihre kulturelle und historische Bedeutung unterstreicht.