Deutschland

Digitale Passfotos: Fotografen in Existenzangst vor neuen Regeln!

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Erstellung von Passfotos betrifft. Nach den Vorgaben des geänderten Personalausweisgesetzes müssen Passbilder künftig digital eingereicht werden, um Manipulationen zu verhindern. Dies betrifft sowohl Pässe als auch Personalausweise. Die neuen Vorschriften zielen insbesondere darauf ab, Methoden wie Morphing zu unterbinden, bei denen mehrere Gesichtsaufnahmen zu einem einzigen Bild kombiniert werden.

Wie Merkur berichtet, können die Passbilder entweder direkt bei den zuständigen Behörden oder bei professionellen Fotografen erstellt werden. Für die Einreichung der digitalen Fotos ist eine sichere Übertragung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde erforderlich. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr akzeptiert, und die digitalen Fotos müssen zuvor auf ihre Biometrietauglichkeit überprüft werden.

Existenzängste unter Fotografen

Die neue Regelung sorgt bei vielen Fotografen für Existenzängste. Simone Boll, die ein Fotostudio in Geretsried betreibt, äußert sich besorgt, dass Pass- und Businessbilder einen bedeutenden Teil ihres Umsatzes ausmachen. Trotz ihrer Bedenken hat sie in die notwendige Technik für die neuen E-Passfotos investiert und bietet bereits den digitalen Service an. Der Drogeriemarkt dm will den Passbildservice ebenfalls weiterhin anbieten.

In Vorbereitung auf die neuen Anforderungen haben viele Städte und Gemeinden bereits Maßnahmen ergriffen. Münsing plant, sich einen Passbildautomaten von der Bundesdruckerei auszuleihen. Auch die Gemeinden Egling und Icking werden entsprechende Geräte erhalten. Wolfratshausen kooperiert ebenfalls mit der Bundesdruckerei und beschafft ein entsprechendes Gerät. Kommunen im südlichen Landkreis, darunter Bad Tölz, Lenggries, Reichersbeuern, Gaißach, Bad Heilbrunn, Kochel und Benediktbeuern, wollen ebenfalls eigene digitale Passbildgeräte anbieten.

Diese umfassenden Maßnahmen sind notwendig, um den vorgeschriebenen Standard einzuhalten. So berichtet Handwerksblatt, dass Fotografen in der Pflicht stehen, die Bilder über gesicherte elektronische Übermittlungswege an die Behörden zu senden. Auch wenn ursprünglich geplant war, dass Fotos ausschließlich auf dem Amt erstellt werden dürfen, wurde dieser Vorschlag aufgrund von Protesten des Centralverbands deutscher Berufsfotografen angepasst. Bei Verdacht auf Missbrauch kann unter behördlicher Aufsicht ein neues Bild erstellt werden, ohne dass hierfür ein weiterer Termin nötig ist.

Die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, Passverordnung und Aufenthaltsverordnung wurde bereits im Oktober 2023 veröffentlicht und setzt klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung der neuen Regelung.