
Ab dem 5. Mai 2025 ist im Landkreis Teltow-Fläming die digitale Einreichung von Bauanträgen über das Virtuelle Bauamt (VBA) möglich. Bauherrinnen, Bauherren und bevollmächtigte Entwurfsverfasser können gemäß § 64 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) ihre Bauanträge nun online stellen. Die Anmeldung zum VBA erfolgt über die Website vba.brandenburg.de, wo die Auswahl für den Landkreis Teltow-Fläming getätigt werden muss.
Durch das neue digitale Verfahren sind Papiervorlagen und CD-Format nicht mehr erforderlich. Nachforderungen und Bescheide werden ebenfalls über das VBA versandt, was die Kommunikation zwischen den Beteiligten erheblich vereinfacht. Die digitale Beteiligung der Gemeinden und Fachbehörden ist ebenfalls Teil dieses Prozesses. Aktuell steht der Service jedoch vorerst nur für herkömmliche Bauanträge zur Verfügung; Anträge auf Vorbescheid, vereinfachte Bauanträge und Bauanzeigen sind noch nicht möglich. Zukünftige Erweiterungen in diesem Bereich sind in der Koordinierenden Stelle in Arbeit.
Vorteile des Virtuellen Bauamts
Teltow-Fläming ist der vierte Landkreis in Brandenburg, der diesen Service anbietet, nach Oberspreewald-Lausitz, Märkisch-Oderland und Prignitz. Das Verfahren wird von der Antragstellung bis zur Erteilung des Bescheids vollständig digital abgebildet. Dadurch profitieren die Nutzer von mehreren Vorteilen:
- Umsetzung des Bürgerrechts auf digitale Verwaltung gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG).
- Verkürzung der Verfahrenszeiten durch den Wegfall von Papierausdrucken und postalischem Versand.
- Einsparung des Postwegs und gleichzeitige Beteiligung aller Fachbehörden und Gemeinden.
- Reduzierung des Aufwands für Bauherrinnen, Bauherren und Behörden.
- Einheitliche Kommunikation über den XBau-Standard.
- Geschätzte Einsparung von etwa 400.000 Blatt Papier pro Jahr bei rund 1000 Bauanträgen.
Zusätzlich sind einige technische Vorgaben zur Einreichung der Dokumente zu beachten. Laut Informationen von vba.brandenburg.de sind die Datei-Anhänge auf maximal 100 Dateien begrenzt. Bei Überschreitung kann die Übermittlung auf einem physischen Datenträger an die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Einzelne Dateien dürfen bis zu 80 MB groß sein, insgesamt jedoch nicht mehr als 200 MB umfassen, und nur PDF-Dateien sind zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass Dateinamen sinnvoll gewählt und Umlaute sowie „&“-Zeichen vermieden werden sollten.