
In Villingen-Schwenningen finden derzeit umfassende Bauarbeiten für den Breitbandausbau in der Arminstraße statt. Die Firma SB Fiber Deutschland GmbH ist mit der Verlegung von Glasfaserleitungen betraut. Auffällig dabei ist, dass in derselben Straße kürzlich bereits Glasfaserarbeiten für einen anderen Anbieter durchgeführt wurden. Die Stadtverwaltung erklärt, dass es sich in beiden Fällen um unabhängige Ausbaumaßnahmen handelt, die unterschiedliche Partner involvieren: Der erste Ausbau erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Breitbandversorgung, während der zweite mit der Telekom koordiniert wurde.
Patrick Ganter, Sprecher der Stadtverwaltung, erläutert, dass parallele Infrastrukturprojekte in der Regel selten möglich sind, da sie unterschiedliche Planungsgrundlagen und technische Anforderungen mit sich bringen. Obwohl die Stadt versucht, solche Maßnahmen zu bündeln, konnten die Arbeiten in der Arminstraße nicht gemeinsam durchgeführt werden. Die Trassenverläufe sowie die erforderlichen Grabentiefe wiesen nur teilweise Überschneidungen auf. Interessanterweise wurden beide Baumaßnahmen von derselben Baufirma umgesetzt.
Begrenzte Einflussmöglichkeiten der Stadt
Die Stadt hat mittlerweile keine weiteren Breitbandausbaumaßnahmen in der Arminstraße in Planung, es sind lediglich eventuell Hausanschlüsse vorgesehen. Zudem hat die Stadt nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf den Ausbau durch externe Netzbetreiber, die gesetzlich das Recht auf Aufgrabemaßnahmen haben, wenn sie die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Die Stadt unterstützt in der Koordination und verfolgt das Ziel, Maßnahmen zu bündeln.
Aktuell sind die aufgebaggerten Bereiche zwar teilweise wieder verschlossen, jedoch noch nicht asphaltiert. Die Stadt führt stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der technischen Vorgaben bei den Aufgrabegenehmigungen durch. Mängel, die nach der Abnahme erkennbar werden, werden durch das Grünflächen- und Tiefbauamt erfasst. Ausführende Firmen sind zudem während einer festgelegten Gewährleistungsfrist zur Behebung von Mängeln verpflichtet.
Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im Infrastrukturausbau wird auch von der Bundesnetzagentur betont. Diese hat Leitlinien für die Verlegung von Glasfaserkabeln oder Leerrohren erstellt, um Synergien zu nutzen, insbesondere bei Arbeiten am Stromnetz. Zusätzlich wird öffentlich geförderter Breitbandausbau unterstützt, wo eine wirtschaftliche Durchführung nicht realisierbar ist. Dabei müssen geförderte Netze zugangsoffen gestaltet sein, und Dritte müssen Zugang zu dieser Infrastruktur erhalten.