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Dramatische Messerattacke in Holzminden: Sohn sticht auf Vater ein!

In einem besorgniserregenden Vorfall in Holzminden kam es zu einem Messerangriff innerhalb einer Familie. Laut Westfalen-Blatt stach ein 18-jähriger Sohn nach einem Streit mehrfach auf seinen 38-jährigen Vater ein, wodurch dieser schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Der Vater musste operiert werden und wurde anschließend in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Der Sohn wurde vor Ort von den Einsatzkräften ohne Widerstand festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim stufte die Tat als gefährliche Körperverletzung ein. Ein Untersuchungshaftbefehl wurde jedoch nicht beantragt, und der 18-Jährige durfte das Polizeikommissariat Holzminden verlassen. Der Vorfall wird als versuchte Tötung gewertet, weshalb der Sohn sich vor Gericht verantworten muss. Die Hintergründe der Tat werden weiterhin ermittelt.

Rechtliche Einordnungen

Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Mord ist durch niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit oder die Verwendung gemeingefährlicher Mittel definiert. Fehlen diese Merkmale, wird die Tat als Totschlag oder versuchte Tötung eingestuft. Diese Unterscheidung spielt eine wichtige Rolle in der rechtlichen Beurteilung ähnlicher Vorfälle, wie es beispielsweise auch im Fall von servat.unibe.ch deutlich wird. Hier wurde ein Angeklagter wegen schweren Raubes in Tateinheit mit versuchtem Totschlag verurteilt, während ähnliche rechtliche Differenzierungen auch dort Anwendung fanden. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass dabei eine vollendete Körperverletzung im Schuldspruch Beachtung finden muss.