Ein 40-jähriger Drogendealer aus Winsen, Artur S., steht derzeit vor dem Landgericht Lüneburg, wo ihm gewerbsmäßiger Handel mit Drogen vorgeworfen wird. Der Prozess findet im Saal 9 statt und umfasst einen Anklagezeitraum, der sich von September 2023 bis März 2024 erstreckt. Dem Angeklagten werden insgesamt 25 Straftaten zur Last gelegt, unter anderem der Verkauf von 30 kg Cannabis, 3 kg Kokain und 5 kg Amphetamin. Die Ermittlungen, die mittels Abhörtechnik und Durchsuchungsbeschlüssen der Polizei durchgeführt wurden, führten zu einem finanziellen Schaden von mindestens 189.000 Euro, den der Angeklagte durch den Drogenhandel erlangte.
Artur S. hat in der Verhandlung umfassend gestanden und zeigte sich kooperativ bei der Aufklärung seiner Taten. Sein Verteidiger merkte an, dass der Angeklagte in einem ungewöhnlichen Verhalten die Namen seiner Komplizen nannte. Als Grund für seinen Drogenhandel nannte Artur S. eine massive Spielsucht, die ihn in hohe Schulden getrieben hatte.
Strafmaß und Verhandlungsergebnisse
Im Verlauf des Prozesses beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, während der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren forderte. Der Verteidiger betonte dabei, dass die 189.000 Euro, die Artur S. durch den Drogenhandel erworben hatte, eingezogen werden sollten. Es ist erwähnenswert, dass der Angeklagte zuvor keine Vorstrafen hatte und seine Scham über die Festnahme in Anwesenheit seiner Familie äußerte. Das Urteil wird am 9. Januar 2024 erwartet. Laut Landeszeitung ist dies ein bedeutender Fall, da er die Gefahren des Drogenhandels beleuchtet.
Zusätzlich wurde in einer wissenschaftlichen Untersuchung von Kathrin Bünnigmann die Rolle von Geständnissen bei bereits bewiesenen Taten behandelt. In der Veröffentlichung wird auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2013 eingegangen, der die Bedeutung solcher Geständnisse im Kontext der Strafverfolgung analysiert. Dies ist besonders relevant für den aktuellen Fall aus Lüneburg, der die Frage aufwirft, inwieweit das Geständnis des Angeklagten das Urteil beeinflussen könnte. Weitere Informationen zu diesem Thema können unter De Gruyter eingesehen werden.