
Die Stadt Eckental plant eine Sitzung des Marktgemeinderates, die am Dienstag, dem 8. April 2025, um 18:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses stattfindet. Bei dieser Sitzung stehen verschiedene Punkte auf der Tagesordnung, darunter die Genehmigung von Niederschriften aus früheren Sitzungen sowie die Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen.
Ein zentraler Tagesordnungspunkt ist die Bauleitplanung, speziell die 9. Änderung des Flächennutzungsplans. In diesem Zuge wird eine Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen, wie der Wiesentbote berichtete.
Bauleitplanung für Oberschöllenbach und Eckenhaid
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst auch einen integrierten Landschaftsplan für Oberschöllenbach und Eckenhaid. Hierfür wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erlassen. Der Geltungsbereich ist in zwei Änderungsbereiche unterteilt:
- 1. Änderungsbereich: Im Nordwesten von Oberschöllenbach, westlich der Hauptstraße und nördlich der Moselstraße. Dieser Bereich umfasst Flurstücke in der Gemarkung Unterschöllenbach und Oberschöllenbach mit einer Fläche von ca. 3,57 ha und beinhaltet die Darstellung von Wohnbauflächen auf ca. 3,3 ha sowie einer Grünfläche (Regenrückhaltebecken) von ca. 0,3 ha.
- 2. Änderungsbereich: Nördlich von Eckenhaid, nördlich des Fasanenwegs. Der Änderungsbereich umfasst Flurstücke in der Gemarkung Eckenhaid mit einer Fläche von ca. 3,00 ha und sieht die Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen vor.
Der Vorentwurf der 9. Änderung wurde bereits am 15. Oktober 2024 im Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen, einschließlich Vorentwurf, Planblatt, Begründung und Umweltbericht, sind vom 11. November 2024 bis 13. Dezember 2024 online verfügbar und liegen zudem im Rathaus des Marktes Eckental während der üblichen Öffnungszeiten aus. Stellungnahmen können elektronisch, schriftlich oder mündlich abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei gemäß der DSGVO sowie den Bestimmungen des BauGB. Weitere Informationen zu datenschutzrechtlichen Informationspflichten sind öffentlich ausgelegt, wie auf der Webseite der Stadt Eckental zu erfahren ist, die Informationen über das Bauleitplanverfahren bereitstellt (eckental.de).