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Einbrecher und Verkehrssünder: Polizeieinsätze im Landkreis explodieren!

Am 31. Januar 2025 berichtete die Sächsische.de über verschiedene Polizeimeldungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. In Freital-Burgk wurden in der Nacht auf Donnerstag Werkzeuge und Maschinen aus einem Gebäude an der Leßkestraße entwendet, die Höhe des Sachschadens ist bislang unbekannt. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen.

In Kesselsdorf führte die Polizei eine Geschwindigkeitskontrolle durch, bei der von 30 Fahrzeugen 13 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Der schnellste Fahrer wurde mit 47 km/h gemessen. In Pirna konnten zwei Tatverdächtige im Alter von 16 und 18 Jahren nach Einbrüchen in Container an der Rottwerndorfer Straße festgenommen werden. Es wurden Gegenstände aus den Diebstählen sichergestellt, die Ermittlungen bezüglich weiterer Tatbeteiligter dauern an.

Verstöße gegen das Gesetz

In Wilsdruff ermittelt der Staatsschutz gegen sechs Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren. Diese haben in einem in den sozialen Medien verbreiteten Video den Hitlergruß gezeigt. In Wünschendorf kam es zu einem Auffahrunfall zwischen einem VW Caddy, dessen Fahrer 46 Jahre alt ist, und einem Dacia Duster (Fahrer 58). Es entstand ein Sachschaden von etwa 4.000 Euro, Verletzte gab es keine.

In Freital wurden ein 35-jähriger E-Scooter-Fahrer sowie eine 49-jährige Autofahrerin unter Drogeneinfluss angehalten und positiv auf Amphetamine getestet. Blutentnahmen wurden veranlasst. Ein weiterer Autofahrer in Pirna, 25 Jahre alt, war ebenfalls unter Drogeneinfluss und hatte einen positiven Test auf Opiate. Weitere Verkehrsmeldungen beinhalten mehrere Unfälle und Diebstähle im gesamten Landkreis.

Laut ra-kotz.de führen Verkehrsunfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss passieren, häufig zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen. Unfälle dieser Art gelten als Straftaten und können Strafen, Führerscheinentzug und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Der gesetzliche Strafrahmen sieht Geldstrafen, den Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsstrafen vor, je nach Schwere des Vorfalls und dessen Folgen.

Geschädigte können sowohl zivilrechtliche Ansprüche gegen den Unfallverursacher als auch dessen Haftpflichtversicherung geltend machen. Zu den Ansprüchen zählen Fahrzeugreparaturkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beweislast in Zivilverfahren grundsätzlich bei der Person liegt, die Schadensersatz fordert.