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Einkaufen am Sonntag: Diese Orte in Schleswig-Holstein sind dabei!

In Schleswig-Holstein dürfen Bürger seit dem 16. März 2023 an Sonn- und Feiertagen einkaufen. Diese Regelung gilt in rund 100 Tourismus-Orten und ermöglicht es, dass Geschäfte sonntags zwischen 11 und 19 Uhr geöffnet sind. Zu den Orten, in denen sonntägliches Einkaufen erlaubt ist, zählen unter anderem Westerland (Sylt), Sankt Peter Ording, Kappeln und Büsum.

Die Bäderregelung umfasst auch weitere spezifische Orte an der Nordseeküste, darunter Dagebüll, Friedrichstadt und Husum, sowie zahlreiche Gemeinden der Inseln Amrum, Föhr und Sylt. Zudem gilt diese Regelung in mehreren Kreisen, darunter Ostholstein, Plön und die Lübecker Bucht, wo Städte wie Travemünde, Grömitz und Eutin ebenfalls sonntägliches Einkaufen ermöglichen.

Details der Regelung

Zusätzlich sind in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg weitere Orte wie Eckernförde und Glücksburg eingeschlossen. In Kiel dürfen Geschäfte in Schilksee und am Falckensteiner Strand ebenfalls an Sonn- und Feiertagen öffnen. In Ratzeburg ist dies im Gemeindeteil „Insel“ möglich. Ausgenommen von der Regelung sind jedoch Möbelhäuser, Autohäuser und Baumärkte.

Die Bäderregelung, die eine gute Versorgungsinfrastruktur für Gäste bieten soll, wurde bis zum Jahr 2028 verlängert und gilt zudem in der Winter-Hochsaison zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar. Laut dem [Landesportal Schleswig-Holstein](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tourismus/baederregelung) haben touristische Orte großes Interesse an langen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die Verordnung, die in 95 Gemeinden besondere Ladenöffnungszeiten ermöglicht, wurde 2013 nach einem Normenkontrollantrag der Kirchen ins Leben gerufen und bietet auch die Option auf Verlängerung, die bereits zweimal genutzt wurde.