Baden-WürttembergDeutschland

Elterngeld unter Druck: Experten warnen vor dramatischen Folgen!

Eine aktuelle Diskussion über das Elterngeld in Deutschland könnte weitreichende Auswirkungen auf Familien in Baden-Württemberg haben. Clemens Fuest, der Chef des ifo-Instituts, hat die Streichung des Elterngeldes im Rahmen möglicher Etatkürzungen vorgeschlagen. Fuest bezeichnete das Elterngeld als „nice to have“, das seinen Zweck nicht erfülle. In Baden-Württemberg beziehen derzeit fast 130.000 Menschen Elterngeld, darunter 29.268 Männer und 98.470 Frauen, wie [Tagesschau](https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-welche-auswirkungen-die-streichung-des-elterngeldes-in-bw-haette-100.html) berichtete.

Aktuell erhalten 43,2 % der Elterngeldbezieher in Baden-Württemberg ElterngeldPlus, das eine längere Bezugsdauer ermöglicht. Der Bundeshaushalt sieht einen Etat von rund 8 Milliarden Euro für das Elterngeld vor, wobei das Elterngeld seit seiner Einführung im Jahr 2007 nicht an Inflation und sinkende Kaufkraft angepasst wurde. Ab April 2024 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro für den Anspruch auf Elterngeld. Eine Petition fordert eine Anpassung des Elterngeldes um 35 % aufgrund der Inflationsentwicklung.

Folgen einer Elterngeldstreichung

Die mögliche Streichung des Elterngeldes könnte auch den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen erhöhen. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung fehlen in Baden-Württemberg rund 60.000 Kita-Plätze. Zudem werden bis 2025 etwa 14.800 zusätzliche Fachkräfte benötigt, um den bestehenden Bedarf zu decken. Experten warnen, dass eine Streichung des Elterngeldes vor allem Frauen benachteiligen würde. Anna Radermacher, Vorstandsmitglied der Landeselternvertretung baden-württembergischer Kitas, betont die zentrale Rolle des Elterngeldes für die finanzielle Sicherheit von Familien.

Das Elterngeld selbst ist eine familienpolitische Leistung des Bundes für Eltern mit Kindern, die nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Es ersetzt das frühere Bundeserziehungsgeld und kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Eltern können den Bezug des Elterngeldes untereinander aufteilen und monatliche Zahlungen erhalten, die bis zu 67% des bereinigten Nettoeinkommens betragen, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, wie [sozialministerium.baden-wuerttemberg.de](https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/elterngeld-und-betreuungsgeld/) berichtet.