BerlinDeutschlandNürnberg

Fahrscheinlos im ICE: Skandal um perversen Zugreisenden in Halle!

Am 16. Februar 2024 kam es in einem Intercityexpress von Nürnberg nach Berlin zu einem Vorfall, bei dem ein 32-jähriger Mann ohne gültigen Fahrschein reiste und zudem während der Fahrt an seinem Geschlechtsteil manipulierte. Mehrere Fahrgäste informierten die Zugbegleiterin über das unangemessene Verhalten, woraufhin die Zugbegleiterin um Hilfe bat.

Der Zug hielt daraufhin außerplanmäßig am Hauptbahnhof Halle (Saale), wo bereits die Polizei auf den Vorfall wartete. Der Mann konnte sich nur mit einem Führerschein ausweisen und verweigerte jegliche Angaben zu seinem Wohnort. Er wurde zur Identitätsfeststellung zur Dienststelle am Hauptbahnhof Halle (Saale) gebracht, leistete jedoch Widerstand, indem er versuchte, sich aus dem Haltegriff der Beamten zu befreien.

Festnahme und Sicherstellung von Beweismitteln

Bei einer Durchsuchung in den Diensträumen der Polizei fanden die Beamten 200 Gutscheinkarten, zu denen der Mann keinen Erwerbsnachweis vorlegen konnte. Er gab an, die Karten gestohlen zu haben, woraufhin diese sichergestellt wurden.

Gegen den 32-jährigen Mann wurden mehrere Anklagepunkte erhoben, darunter das Erschleichen von Leistungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Diebstahl. Diese Vorfälle werfen auch einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Erschleichens von Leistungen. Laut [Wikipedia](https://de.m.wikipedia.org/wiki/Erschleichen_von_Leistungen) setzt das Erschleichen voraus, dass der Täter eine entgeltliche Leistung in Anspruch nimmt, ohne diese zu bezahlen. Die Diskussion um die Strafbarkeit von solchen Handlungen, insbesondere des Schwarzfahrens, ist dabei nicht neu und betrifft auch die Auslegung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch.