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Filmförderung in Deutschland: Neue Regeln stärken die Branche!

Am 2. April 2025 traten neue Richtlinien zur kulturellen Filmförderung in Deutschland in Kraft. Diese Änderungen betreffen den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) sowie den German Motion Picture Fund und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Die Reform hat zum Ziel, die Filmförderungsanstalt zu stärken, die künftig alle Filmförderinstrumente des Bundes zentral verwalten wird.

Die Neuerungen sehen eine Erhöhung der Förderquote auf 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten vor, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Films verbessern soll. Die Fördersummen wurden erhöht und die Antragstellung vereinfacht, um besonders kulturell bedeutende Filme zu unterstützen, die auf dem freien Markt schwerer zu finanzieren sind. So berichtet Deutschlandfunk Kultur über diese Maßnahmen.

Details zur Förderung

Der DFFF ist ein Förderprogramm, das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ins Leben gerufen wurde, um die Kinofilmproduktion in Deutschland zu stärken. Die Förderungen richten sich an Produzent*innen von nationalen und internationalen (Ko-)Produktionen sowie an Produktionsdienstleister unter DFFF I und DFFF II.

Förderprojekte müssen ganz oder teilweise in Deutschland durchgeführt werden. Der Zuschuss für die Förderungen wurde zum Jahr 2025 auf 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten angehoben, eine Regelung, die für Projekte mit Bewilligung ab dem 1. Februar 2025 gilt. Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine Fristen; diese können laufend eingereicht werden, müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn vorliegen. Ein Beratungsgespräch vor der Einreichung wird empfohlen, um über die Zugangsvoraussetzungen und die Antragstellung informiert zu werden, wie FFA detailliert berichtet.