Deutschland

Freiheit oder Risiko? Mann und Frau erfrischen sich im Ententeich!

Am 7. März 2025 kam es im Ententeich im Würzburger Ringpark zu einem Vorfall, bei dem ein Mann und eine unbekleidete Frau unerlaubt badeten. Laut einem Bericht von inFranken wurden beide von der Sicherheitswacht angesprochen, die auf das bestehende Badeverbot hinwies. Während der Mann sich während des Vorfalls auszog, badete die Frau unbekleidet.

Die Sicherheitswacht konnte die Badenden überzeugen, sich wieder anzuziehen und das Wasser zu verlassen. Aufgrund des einsichtigen Verhaltens der beiden verzichtete die Sicherheitswacht darauf, die Polizei hinzuzuziehen. Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt betont die Notwendigkeit der Badeverbote in bestimmten Gewässern, die zum Schutz der Natur und zur Sicherheit der Badegäste dienen.

Badeverbot im Rhein

Vor diesem Vorfall gibt es auch Berichte über die Gefahren des Badens in Flüssen, insbesondere im Rhein. Wie WDR berichtete, existiert kein generelles Badeverbot im Rhein, da dieses vom Gesetzgeber nicht eingeführt wurde. Die Verantwortung für ein solches Verbot liegt beim Bund, doch die Umsetzung ist schwierig, da DLRG und Wasserschutzpolizei nicht überall präsent sein können.

In Duisburg beispielsweise ist das Baden im Rhein grundsätzlich verboten, und bei Missachtung drohen Bußgelder in dreistelliger Höhe. Experten der DLRG fordern gesicherte Zonen für Badende, die durch eine dauerhafte Bewachung gesichert werden müssten, um Unfälle zu vermeiden. Die Gefahren des Rheins, wie Unterströmungen und die Fließgeschwindigkeit von etwa sechs Stundenkilometern, werden als potenziell lebensgefährlich bezeichnet.