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Freiheitsstrafe für Zornedinger: Ungültiger polnischer Führerschein!

Ein 46-jähriger Mann aus Zorneding wurde vor dem Ebersberger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, weil er ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr. Wie Merkur berichtete, war sein polnischer Führerschein in Deutschland ungültig.

Der Angeklagte, der seinen Hauptwohnsitz in Polen hat, musste seinen Führerschein der Polizei vorzeigen, nachdem er in einen Auffahrunfall verwickelt war. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung stellte die Polizei fest, dass sein Führerschein wegen einer vorherigen Sperrfrist in Deutschland nicht gültig ist. Der Einsatz seiner Fahrerlaubnis war demnach rechtswidrig.

Gerichtsverhandlung und Argumente

Während der Verhandlung argumentierte der Verteidiger, dass der Angeklagte mit einem gültigen polnischen Führerschein in der gesamten EU fahren dürfe, da dieser nicht entzogen worden sei. Die Staatsanwältin forderte eine achtmonatige Freiheitsstrafe, da der Angeklagte aufgrund seiner Vorstrafen hätte wissen müssen, dass sein Führerschein in Deutschland nicht gilt.

Richter Benjamin Lenhart bestätigte schließlich die vorherigen Urteile und betonte, dass die Gültigkeit des Führerscheins nicht vom Wohnsitz abhängt. Er stellte auch fest, dass der Angeklagte charakterlich ungeeignet sei, ein Kraftfahrzeug zu führen, und sah keine andere Möglichkeit als eine Freiheitsstrafe.

Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf seiner Webseite Informationen zu den Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland an. Dort wird unter anderem erläutert, dass gültige nationale oder internationale Führerscheine das Fahren mit Fahrzeugen der entsprechenden Klassen erlauben, jedoch einige Auflagen und Beschränkungen zu beachten sind. Führerscheine aus einem Nicht-EU- oder EWR-Staat verlieren ihre Gültigkeit nach sechs Monaten nach Wohnsitzverlegung nach Deutschland und müssen dann durch einen deutschen Führerschein ersetzt werden, wie bmdv.bund.de darstellt.