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Freistaat investiert 90 Millionen Euro in Spielplatz-Förderung!

Der Freistaat Bayern hat im Rahmen des Nachtragshaushalts 2025 insgesamt 90 Millionen Euro für verschiedene Initiativen bereitgestellt. Die CSU und die Freien Wähler haben gemeinsam den Nachtragshaushalt abgerundet und dabei auch spezielle Förderungen für fünf so genannte 5-Sterne-Gemeinden beschlossen. Knetzgau, Rauhenebrach, Sand, Oberaurach und Eltmann erhalten jeweils 500.000 Euro, um Projekte voranzutreiben.

Ein besonders hervorzuhebendes Vorhaben ist die Aufwertung des Marswaldspielplatzes zwischen Zell und Oberschleichach, der in einen Keltenspielplatz umgestaltet werden soll. Die geplanten Maßnahmen legen den Fokus auf die Aufarbeitung des kulturhistorischen sowie naturräumlichen Potenzials und zielen darauf ab, das Bewusstsein für Natur und Artenvielfalt zu fördern. Das übergeordnete Ziel dieser Initiative ist die Schaffung eines attraktiven Erholungsortes für Touristen sowie natur- und kulturinteressierte Besucher.

Geplante Maßnahmen und Förderung

Der Marswaldspielplatz, der sich am Eingang zum Naturwald befindet und von Wanderwegen sowie einem 3D-Bogenparcours umschlossen ist, benötigt dringend eine Aufwertung aufgrund der in die Jahre gekommenen Spielgeräte. Bürgermeister Matthias Bäuerlein von Rauhenebrach betont die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Die parteipolitische Zusammenarbeit zwischen CSU und Freien Wählern wird als besonders positiv hervorgehoben, während der Keltenspielplatz als wichtige Ergänzung zum Naturparkzentrum in Handthal und zum Bauwipfelpfad in Ebrach gesehen wird.

Die beschlossene Sonderförderung wurde bereits im Haushaltsausschuss des Landtags vorab genehmigt, die endgültige Abstimmung im Landtag ist für den 9. April vorgesehen. Zudem verweist Steffen Vogel auf frühere Unterstützungen bei ähnlichen Projekten, wie den Bau des Basteiturms an der Burg Königsberg.

Im Zusammenhang mit Spielplatzinitiativen ist auch zu erwähnen, dass dank großzügiger Spender mehr Projekte gefördert werden können, wie die Plattform recht-auf-spiel.de berichtet. Kommunen und kommunale Träger sind aufgerufen, Bewerbungen für die Förderung von Projekten einzureichen, die eine Sanierung, Ergänzung oder Neugestaltung bestehender Spielräume zum Ziel haben. Geförderte Einrichtungen können Schulhöfe, Kindergärten, Jugendfarmen, Abenteuerspielplätze, Sportvereine und viele andere sein, wobei die Grundbedingung darin besteht, dass die Spielräume öffentlich und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind.