
In Germersheim kam es am 11. Mai 2025 zu einem gefährlichen Vorfall, als unbekannte Täter golfballgroße Steine in ein Wohngebiet warfen. Die Steine wurden von einer Freifläche in Richtung der Konrad-Nolte-Straße (K27) geworfen und trafen ein vorbeifahrendes Auto. Eine 54-jährige Frau aus dem Landkreis Südliche Weinstraße steuerte das Fahrzeug und blieb glücklicherweise unverletzt. Der durch den Steinwurf entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 300 Euro. Die Polizei Germersheim hat ein Strafverfahren eingeleitet und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 07274 9580 oder per E-Mail an pigermersheim@polizei.rlp.de zu melden, wie der [Pfalz-Express](https://www.pfalz-express.de/gefaehrlicher-angriff-steinewerfer-treffen-auto-in-germersheim/) berichtete.
Ein ähnlicher Vorfall, bei dem Steine als Wurfgeschosse verwendet wurden, führte in einem anderen Fall zu ernsthaften rechtlichen Folgen. Ein Mann hatte Steine von einer Brücke auf vorbeifahrende Autos fallen lassen, um seinen Frust abzubauen. Die Steine waren zwar kleiner, verursachten jedoch einen erheblichen Schaden von etwa 4.800 Euro an einem Fahrzeug. Das Landgericht Verden verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Trotz der Revision der Staatsanwaltschaft, die einen versuchten Mord unterstellte, stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Angeklagte nicht vorsätzlich handelte und keine Gefährdung von Personen in Kauf nahm. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen, die aus derartigen gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr resultieren können, wie von [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/steinewerfer-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr-198474.html) berichtet.