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Geflüchtete in Beeskow: Arbeiten für 80 Cent pro Stunde! Wer profitiert?

Die Diskussion um die Arbeitsverpflichtung von Geflüchteten in Deutschland gewinnt an Dringlichkeit. Laut rbb24 sind Geflüchtete per Gesetz dazu verpflichtet, gemeinnützige Arbeiten zu übernehmen. Diese Regelung sieht einen Lohn von 80 Cent pro Stunde vor, wobei bei einer Weigerung erhebliche Konsequenzen, wie Kürzungen der Sozialleistungen, drohen.

Im Sport- und Freizeitzentrum Beeskow verrichten seit Dezember 2022 vier Geflüchtete aus Tschetschenien, der Türkei und dem Irak kleinere Arbeiten, wie das Laubharken und Hecken schneiden. Die Männer haben zuvor Berufe im Malerhandwerk und Bauwesen ausgeübt und warten derzeit auf ihre Asylbescheide. Die Maßnahme soll dazu dienen, Asylbewerber an den Arbeitsmarkt heranzuführen, während sie auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten.

Unterstützung und Kritik an der Maßnahme

Der Platzwart des Sportzentrums, Brian Sieczka, hat sich positiv über die Unterstützung der Geflüchteten geäußert. Auch der Landrat von Oder-Spree, Frank Steffen (SPD), unterstützt die Maßnahme und sieht sie als Gegenleistung für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten. Die gemeinnützige Arbeit ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und soll dem Allgemeinwohl dienen. Es ist zu beachten, dass der Lohn in dieser Form nicht als Gehalt, sondern als Aufwandsentschädigung betrachtet wird, weshalb der Mindestlohn nicht gilt.

Allerdings gibt es erhebliche Kritik an diesem Vorgehen: Flüchtlingsorganisationen bezeichnen die Praxis als Ausbeutung. Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin hebt hervor, dass die Geflüchteten nicht für so wenig Geld arbeiten sollten, da sie sich um eine Arbeitserlaubnis bemühen. Auch Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe bestätigt, dass in Berlin ebenfalls Geflüchtete zu einem Lohn von 80 Cent pro Stunde arbeiten. Ein offenes Thema bleibt, ob die geflüchteten Männer in Beeskow besser im deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können, während ihre Asylgesuche noch offen sind.

Zusätzliche Informationen über die Situation und rechtliche Rahmenbedingungen finden sich in einem Bericht des Bundestags, den Sie unter Bundestag.de einsehen können.