
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Bußgeld des Bundeskartellamts gegen die Aluminium-Schmiede Otto Fuchs deutlich reduziert. Das Gericht senkte die ursprünglich gegen das Unternehmen verhängte Strafe von 145 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro. Zudem müssen drei Führungspersonen der Firma insgesamt 34.000 Euro Bußgeld zahlen, was eine erhebliche Reduzierung im Vergleich zu den anfänglichen 475.000 Euro darstellt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Das Bundeskartellamt hatte Ende 2020 gegen insgesamt fünf Aluminiumschmieden Bußgelder in Höhe von 175 Millionen Euro verhängt. Otto Fuchs war in diesem Zusammenhang der Hauptbetroffene. In einem langen Verfahren stellte das Gericht fest, dass zwei Vertreter von Otto Fuchs über mehrere Jahre hinweg Informationen zu Kosten- und Preisbestandteilen mit Aluminiumherstellern ausgetauscht haben. Diese Informationen betrafen oft nur geringe Kostenanteile und waren in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht tiefgehend. Die Kunden der Schmiedebetriebe umfassten Zulieferer und Hersteller aus der Automobilindustrie.
Entscheidung des Gerichts und Reaktion beider Parteien
Ein persönlich haftender Gesellschafter des Unternehmens muss ebenfalls mit einer Geldbuße rechnen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Das Gericht bewertete den Tatvorwurf nicht als langjährige kartellrechtswidrige Absprache, sondern als unzulässigen Informationsaustausch über einen begrenzten Zeitraum. In der Reaktion auf das Urteil kritisierte Otto Fuchs die Vorgehensweise des Bundeskartellamts und bezeichnete diese als unangemessen und unverhältnismäßig.
Das Bundeskartellamt hat dennoch bestätigt, dass Otto Fuchs einen Kartellverstoß zulasten seiner Kunden begangen hat. Infolge des Urteils wird nun geprüft, ob das Amt mögliche Rechtsmittel anstreben wird, wie der aktuelle Bericht des Bundeskartellamts nahelegt.