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Gericht stoppt Carenoble: Irreführende Aussagen über Eurotubes® verboten

Landgericht Hamburg kippt die unzulässigen Aussagen von "CareSolution" über die Eurotubes® Mehrkammerbeutel für parenterale Ernährung und schützt damit Ärzte vor irreführender Wirtschaftlichkeit – ein Sieg für die Qualität in der Patientenversorgung!

Königstein (ots)

Welle der Aufregung im Gesundheitssektor! Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Vorwürfe von „CareSolution“ rund um die Eurotubes® Mehrkammerbeutel sind nicht nur unzulässig, sondern auch irreführend! Damit wird ein echtes Fass aufgemacht!

Die Eurotubes® Mehrkammerbeutel, die von der Eurozyto GmbH hergestellt werden, gelten als innovative Lösung für die parenterale Ernährung. Laut den Ergebnissen einer umfassenden Phase IV Studie (PEKANNUSS) bringen diese Behälter signifikante Vorteile mit sich, wie ein gesenktes Infektionsrisiko. Und das rechtfertigt die Kosten, die „CareSolution“ als „extrem hochpreisig“ bezeichnete. Wer kann schon mit so einer irreführenden Rhetorik davonkommen?

Rechtlicher Schlag gegen Carenoble

Das Hamburger Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die es Carenoble untersagt, die Mehrkammerbeutel als „Wirtschaftlichkeitsfalle“ zu diffamieren. Diese drastischen Aussagen haben nicht nur die Glaubwürdigkeit von Carenoble gefährdet, sondern auch die Rechte von Ärzten und Patienten in Frage gestellt. Eurozyto setzt erhebliche Ressourcen in die Entwicklung logischer und wirtschaftlicher Behandlungsalternativen – dieses Urteil ist ein klarer Sieg für die Patientenversorgung!

Die Eurozyto GmbH hat sich in dieser Rechtsstreitigkeit durch die renommierte internationale Kanzlei Clifford Chance Unterstützung geholt. Sie wollen sicherstellen, dass die Stigmatisierung der Eurotubes® als unwirtschaftlich ein Ende hat!

Erweiterung der Verfügung

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg geht noch weiter und hat die Verfügung ausgeweitet. Carenoble wird es nun auch verboten, das Logo des BKK Dachverbands zu verwenden, da es den Anschein erweckt, als bestünde eine nicht existente Kooperation mit diesem Verband. Reinster Betrug – und das bleibt nicht unbestraft!

„Wir sind überaus erfreut über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Sie gibt Ärzten die Sicherheit, die sie brauchen, um die Vorteile der Eurotubes® zu erkennen und als wirtschaftliche Option in der Patientenbehandlung zu wählen“, äußert sich Thomas Munzert, Geschäftsführer der Eurozyto GmbH, optimistisch.

Obwohl die Entscheidung noch vorläufig ist, muss Carenoble sofort reagieren. Diese juristische Auseinandersetzung hat das Potenzial, die Karten im Gesundheitssystem neu zu mischen. Ein Glücksmoment für die Eurozyto GmbH und eine klare Botschaft an alle Kritisierenden!

– LG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2024, Aktenzeichen: 315 O 299/23

– OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juni 2024, Aktenzeichen: 3 W 19/24

NAG Redaktion

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