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Gießener Bunker: Vergessene Schutzräume unter Denkmalschutz!

In Gießen stehen seit Ende der 1930er Jahre Winkel-Luftschutztürme, die ursprünglich zur Kriegsvorbereitung in Kasernen gebaut wurden. Diese Bauten, von denen acht unter Denkmalschutz stehen, sind ein Teil der städtischen Geschichte, jedoch existieren in Gießen keine öffentlichen Schutzräume gemäß dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz. Stadtverordnete Martina Lennartz von der DKP stellte im Stadtparlament spezifische Fragen zu Bunkern und Schutzräumen. Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher (SPD) erklärte dazu, dass es keine als öffentliche Schutzräume gewidmeten Bunkeranlagen gibt.

Allerdings gibt es mehrere als Schutzräume eingerichtete und genutzte Bauten im Stadtgebiet, die überwiegend in privater Hand sind. Zu diesen zählen die „Spitzbunker“ in der Nähe der ehemaligen Kasernen sowie im Bereich des Landratsamtes. In den 1950er Jahren wurden zudem Schutzräume in verschiedenen Gebäuden, beispielsweise an der Universität, errichtet. Die Stadt Gießen verfügt jedoch über keine Detailinformationen über den Zustand und die Zugänglichkeit dieser Räumlichkeiten.

Aktuelle Entwicklungen im Bevölkerungsschutz

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat verlautbaren lassen, dass sich die Sicherheitslage nach dem Kalten Krieg verändert hat. Im Jahr 2007 wurde beschlossen, das bisherige Schutzraumkonzept aufzugeben, und die Rückabwicklung der öffentlichen Schutzräume, die am 17. März 2022 durch das Bundesinnenministerium gestoppt wurde, ist derzeit Gegenstand einer Bestandsaufnahme. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Eignung der noch nicht rückabgewickelten öffentlichen Schutzräume zu bewerten.

Darüber hinaus sind die kommunalen Aufgaben im Zivilschutz laut den aktuellen Richtlinien auf die Warnung und Selbstschutzförderung der Bevölkerung ausgerichtet. In Gießen stehen 31 betriebsbereite Sirenen sowie verschiedene digitale Warnmedien zur Verfügung. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung zur Bevorratung von Lebensmitteln sowie Warnsignalen sind Teil dieser Selbstschutzförderung. Aktuell gibt es jedoch in ganz Deutschland nur noch 579 öffentliche Schutzräume, die eine sehr begrenzte Nutzbarkeit aufweisen, während die Mehrzahl in Privateigentum und im Eigentum von Städten und Gemeinden ist.

Zusammenfassend ist die Situation in Gießen ein Beispiel für den breiteren Kontext von Luftschutzanlagen in Deutschland. Dabei steht im Fokus, dass seit den 1980er Jahren viele Hoch- und Tiefbunker errichtet wurden, die gegenwärtig unter einem baulichen Veränderungsverbot gemäß Paragraph 7 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes stehen, während auf nationaler Ebene die Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung dieser Schutzräume weiterhin evaluiert werden, wie [bbk.bund.de](https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Baulicher-Bevoelkerungsschutz/Schutzbauwerke/schutzbauwerke_node.html) berichtet.

Für Gießen ist zusätzlich zu erwähnen, dass die GSW Gesellschaft für Soziales Wohnen einen Bunker in einen Kletterturm umgebaut hat, während ein anderer Bunker ein Wahrzeichen des neuen Wohngebiets an der Hannah-Arendt-Straße darstellt und besichtigt werden kann, wie [giessener-anzeiger.de](https://www.giessener-anzeiger.de/stadt-giessen/bunker-in-giessen-stehen-unter-denkmalschutz-93609612.html) feststellt.