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Gräber in Mönchengladbach verwüstet: Täter im Visier der Polizei!

In der Nacht zu Mittwoch wurden auf dem Friedhof Rheydt in Mönchengladbach 20 Gräber beschädigt. Unbekannte Täter haben Grablaternen, Bronzefiguren und Buchstaben von Grabsteinen gestohlen. Die Polizei vermutet, dass die Täter auf wertvolle Metallgegenstände abgesehen haben, da eine verzierte Grablampe im Internet für mindestens 200 Euro verkauft wird.

Unklar bleibt, ob die Diebe die gestohlenen Gegenstände verkaufen oder einschmelzen möchten. Ähnliche Vorfälle sind in ganz Nordrhein-Westfalen häufig. Ende Januar wurde im Stadtteil Rheindahlen ein ähnlicher Vorfall gemeldet, bei dem Pflanzen zertrampelt und Bronzetafeln sowie Laternen abgerissen wurden. Auch dort waren die Täter aktiv geworden und hatten Betonsockel aus dem Boden gerissen.

Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen

Die Ermittler werten weiterhin zahlreiche Spuren aus. Einige der gestohlenen Gegenstände sind im Umfeld des Friedhofs wieder aufgetaucht und haben einen Wert von mehreren tausend Euro. Aufgrund der zeitlichen Nähe der beiden Taten wird ein Zusammenhang zwischen ihnen vermutet. Die Polizei arbeitet eng mit dem Umweltbetrieb zusammen, um präventive Maßnahmen zu prüfen.

Ab dem 10. Februar bis zum 13. Februar können potenzielle Besitzer der gefundenen Gegenstände diese am Verwaltungsgebäude des Friedhofs Rheindahlen zwischen 13 und 15 Uhr einsehen und gegen Nachweis zurückerhalten.

Das wachsende Problem des Vandalismus auf Friedhöfen wird seit Jahren in der Öffentlichkeit beklagt. Laut Berichten sind Beschädigungen von Gräbern, Beschmierungen von Grabsteinen und Entwendungen von Blumenschmuck nicht selten, was von der Bevölkerung als moralischer Tabubruch empfunden wird. Auf bundespolitischer Ebene wird bereits über einen verschärften strafrechtlichen Schutz für begrabene Gegenstände diskutiert, da die aktuellen Sanktionsmöglichkeiten als unzureichend angesehen werden. Insbesondere soll der Landtag die Landesregierung dazu auffordern, sich für eine Verschärfung der Strafandrohungen und die Einstufung des Diebstahls von Grabgegenständen als besonders schweren Fall des Diebstahls einzusetzen, wie [juramagazin.de](http://www.juramagazin.de/222648.html) berichtete.