
Der Jugendhilfeausschuss und der Sozial- und Gesundheitsausschuss in Halle (Saale) haben einen Antrag auf ein Alkoholverbot bei Volksfesten abgelehnt. Der Antrag wurde von Stadtrat Thomas Schied eingebracht, der auf die Vorbildwirkungen, gesundheitliche Aspekte sowie den Schutz von Kindern und Familien aufmerksam machte.
Schied argumentierte, dass es inkonsequent sei, wenn Cannabis verboten sei, während Alkohol weiterhin konsumiert werden dürfe. Carsten Heym von der AfD widersprach ihm und hob den Unterschied zwischen Alkohol und Cannabis hervor, da Cannabis lediglich ein Rauschmittel sei. Er bezeichnete den Antrag als politisch motiviert und als Retourkutsche für das bestehende Cannabis-Verbot.
Reaktionen und Argumente
Heym betonte zudem, dass die Finanzierung der Feste von den Händlern abhänge. Der Antragsteller Schied wies diese Behauptung zurück und verwies auf die Vielzahl der Rettungseinsätze aufgrund von Alkoholmissbrauch, insbesondere beim Laternenfest. Außerdem nannte er die hohe Zahl der Alkoholtoten in Deutschland, die jährlich mehrere tausend beträgt.
Die Stadtverwaltung sprach sich ebenfalls gegen den Antrag aus, da es an einer rechtlichen Grundlage für ein solches Verbot fehle. Schied kritisierte diese Antwort und wies darauf hin, dass das Verbot von Alkohol und Nikotin auf Spielplätzen bereits existiert. Michelle Brasche von den Grünen und Anna Manser von der Jugendwerkstatt unterstützten den Antrag aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes, wobei Manser bemerkte, dass Verbote oft umgangen werden könnten. Uwe Kramer von der Villa Jühling äußerte sich ebenfalls skeptisch gegenüber einem Verbot und verwies auf die Erfahrungen von Jugendlichen im Umgang mit Verboten. Claudia Schmidt von der CDU unterstrich, dass die Feste die Stadt für Touristen attraktiv machen und dass Händler benötigt werden, die Gebühren zahlen.
In Deutschland ist die kommunale Alkoholprävention ein zentrales Arbeitsfeld der Suchtprävention. Wie in der Recherche von PMC dargelegt, obliegt die detaillierte Gestaltung der alkoholpräventiven Maßnahmen den Ländern und Kommunen, angepasst an die lokalen Bedingungen. Die Notwendigkeit zur Stärkung der kommunalen Alkoholprävention ist weitestgehend anerkannt, wobei sie darauf abzielt, den Alkoholkonsum zu reduzieren und vor allem die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern.